Haushalt

Externes Gutachten zum Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts

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Um die möglichen Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse für Baden-Württemberg zu bewerten, hat das Finanzministerium ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Finanzministerium hat ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die möglichen Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Schuldenbremse für Baden-Württemberg zu bewerten. Gutachter ist Professor Hanno Kube (Universität Heidelberg).

Professor Kube ist Verfassungsjurist und Experte für Finanz- und Steuerrecht. Er hatte die Normenkontrollklage von Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU gegen den Nachtragshaushalt des Bundes vor dem Bundesverfassungsgericht geführt.

Prüfung für künftigen Umgang mit Kreditermächtigungen

Im Gegensatz zum Bund hat das Land keine Corona-Notkredite umgewidmet. Und mit diesen Notkrediten auch kein Sondervermögen gebildet. Trotzdem wirft das Urteil auch für die Haushaltspraxis im Land Fragen auf. Denn es besagt unter anderem, dass Notkredite immer in dem Jahr verwendet werden sollen, für das die Notlage erklärt wird.

Das Gutachten soll in diesem Zusammenhang unter anderem klären, wie künftig mit solchen Kreditermächtigungen umzugehen ist. Im Fall der Corona-Pandemie mussten beispielsweise Test- und Impfmaßnahmen auch überjährig durchgeführt und finanziert werden. Das Gutachten soll prüfen, ob diese Praxis noch vom neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgedeckt ist.

„Wir wollen rechtliche Klarheit“

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz erklärte: „Wir wollen diese Fragen gründlich klären, wir wollen rechtliche Klarheit. Wir sind in Baden-Württemberg nicht in derselben Situation wie die Bundesregierung oder andere Bundesländer. Uns geht kein Sondervermögen verloren, wir müssen deshalb keine Haushaltslöcher stopfen, uns brechen keine Mittel weg, wir müssen keinen Fonds rückabwickeln. Und wir haben die Notkredite vollumfänglich für Corona-Maßnahmen eingesetzt. Wir wollen aber klären, ob wir auch im Jahr 2022 noch mal die Notlage in der Pandemie hätten erklären müssen, so wie die zwei Jahre zuvor. Denn auch 2022 hatten wir noch mal Corona-Notkredite genutzt. Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir das nach bestem Wissen und Gewissen getan. Auch der Rechnungshof hatte daran nichts auszusetzen, dass wir Corona-Notkredite übertragen haben. Und der Finanzausschuss des Landtags hatte dem so zugestimmt. Möglicherweise hätten wir im Lichte des Karlsruher Urteils anders vorgehen müssen. Das werden wir durch das Gutachten klären lassen.“

Das Gutachten wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 fertig sein.

Zweiter Nachtragshaushalt 2021 vom Bund verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November in einem Urteil den zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Damit gaben die Richterinnen und Richter der Normenkontrollklage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt.

Gegenstand der Entscheidung war eine haushaltspolitische Entscheidung der Bundesregierung: Im Februar 2022 wurden 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen verschoben, dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Corona-Politik eingeplant, wurden dann aber doch nicht dafür benötigt. Im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag im Februar 2022 diese Kreditermächtigungen dem KTF zur Verfügung zu stellen. Die Summe wurde in voller Höhe im Jahr 2021 verbucht, obwohl das Geld erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollte.

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