Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe und ehemalige Präsident des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg, Karlheinz Keller, ist am 24. Mai im Alter von 91 Jahren gestorben. Während der Trauerfeier in Merzhausen würdigte Justizminister Rainer Stickelberger den Verstorbenen als „große Richterpersönlichkeit“: „Karlheinz Keller zählt für mich bis heute zu den profiliertesten Vertretern der baden-württembergischen Justiz nach dem Krieg“, sagte er.
Stickelberger betonte, dass Karlheinz Keller selbst nach Beendigung seiner beruflichen Tätigkeit nicht nur in der Justiz positiv im Gedächtnis geblieben sei. Selbst über seinen eigentlichen dienstlichen Wirkungskreis hinaus habe er sich stets Respekt und Ansehen erworben. „Mit einer Würdigung allein des Juristen würde man der Leistung des früheren Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht gerecht“, stellte der Justizminister fest: „Denn er stand auch beispielhaft für ehrenamtliches Engagement.“
So sei er Vorsitzender des badischen Landesverbands für soziale Rechtspflege gewesen und habe sich erfolgreich für den Ausbau der Straffälligenhilfe eingesetzt. Darüber hinaus sei er in Freiburg kommunalpolitisch aktiv gewesen. „Es ging ihm nicht um sich selbst“, sagte der Minister: „Er stellte sein Können, seine Fähigkeiten und seine Kraft uneigennützig in den Dienst der Gemeinschaft.“ Zu Recht sei Karlheinz Keller mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern ausgezeichnet worden.
Im Namen der Justiz des Landes sprach Stickelberger der Ehefrau, den Kindern, Enkelkindern und allen Angehörigen sein herzliches Beileid aus.
Karlheinz Keller
Karlheinz Keller ist im Jahr 1952 in den Justizdienst des Landes eingetreten. Zunächst war er beim Amtsgericht Freiburg tätig, anschließend wechselte er zum Landgericht und an das Oberlandesgericht Freiburg, wo er 1965 zum Oberlandesgerichtsrat ernannt wurde.
Im Alter von 48 Jahren wurde er Landgerichtspräsident in Freiburg, bis er 1975 die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts beim Oberlandesgericht Karlsruhe antrat. 1983 bestellte der Landtag Karlheinz Keller zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs. 1986 trat er in den Ruhestand.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg