Corona-Pandemie

Intensive Polizeikontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

Auch an den vergangenen beiden Tagen hat die Polizei die Einhaltung der Corona-Regeln überwacht. Neben der Maskenpflicht wird dabei ein weiterer Schwerpunkt auf die maximal zugelassene Personenanzahl bei Ansammlungen gelegt.

„Die Pandemielage ist sehr ernst. Mit der am Montag in Kraft getretenen Verschärfung der Corona-Verordnung hat die Landesregierung auf die sehr besorgniserregende Entwicklung reagiert. Die Einschränkungen verlangen den Menschen vieles ab. Es braucht nun Einsicht – nicht nur von Vielen, sondern von Allen. Das rettet Leben“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

„Auch an den vergangenen beiden Tagen hat die Polizei die Einhaltung der Regeln überwacht und dabei unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Der überwiegende Teil der Bevölkerung hat den Ernst der Lage verstanden. Bei einigen scheint aber immer noch Nachholbedarf in Sachen Einhaltung der bestehenden Regeln zu bestehen. Insgesamt 3.419 Ordnungswidrigkeiten stellte die Polizei wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung fest, davon allein 3.182 wegen Verstößen gegen die Maskentragepflicht. 175 Personen missachteten die Regelungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen. Insgesamt wurden 17.731 Personenkontrollen durchgeführt. Das macht deutlich: Im Rahmen der Pandemiebekämpfung kommt einer flächendeckenden Überwachung der erlassenen Verordnungen eine besondere Bedeutung zu“, bilanzierte der Innenminister.

Konsequente Überwachungsmaßnahmen

Die regionalen Polizeipräsidien der Polizei Baden-Württemberg führen konsequente Überwachungsmaßnahmen gemäß den Maßgaben der Corona-Verordnung im Rahmen des Regeldienstes, von Zusatzdiensten sowie von präsidiumsweiten Schwerpunktkontrollen durch. Neben der Maskenpflicht wird dabei ein weiterer Schwerpunkt auf die maximal zugelassene Personenanzahl bei Ansammlungen gelegt.

„Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt: Ohne die Kontrollen geht es leider nicht. Die Regeln der Corona-Verordnung wurden zum Schutz unserer Gemeinschaft erlassen, also werden wir von allen Mitgliedern dieser Gemeinschaft auch deren Einhaltung einfordern und unsere intensiven Kontrollen in den kommenden Wochen fortsetzen“, so Innenminister Strobl abschließend.

Neben den bisherigen Regelungen gilt seit dem 2. November 2020 unter anderem:

  • Erlaubt sind Zusammenkünfte oder private Veranstaltungen (Feiern) im privaten oder öffentlichen Raum mit Teilnehmern aus maximal zwei Haushalten oder wenn alle miteinander in gerader Linie verwandt sind, einschließlich der Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. In allen Fällen gilt: Höchstens zehn Personen.
  • Zusammenkünfte im privaten oder öffentlichen Raum von Personen aus ausschließlich einem Haushalt sind in unbeschränkter Zahl möglich.
  • Schank- und Speisegaststätten (mit Ausnahme eines Außerhausverkaufs bzw. Lieferdienstes), Bars, Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie Kneipen aller Art werden geschlossen.
  • Touristische Ausflüge mit Reisebussen sind untersagt.
  • Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind nicht gestattet.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart sichert friedliches Europa League-Spiel

Während der Redaktionssitzung einer Schülerzeitung liegen auf dem Redaktionstisch Blöcke, Stifte, Scheren und Kleber und andere Utensilien. (Foto: © dpa)
Schülerzeitschriftenwettbewerb

14 Schülerzeitungen ausgezeichnet

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Logo Start-up BW
Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)
Studium

Jura-Bachelor an allen Universitäten im Land möglich

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit

Dr. Julia Mahamid (links) und Professor Dr. Klaus Blaum (rechts)
Forschung

Zwei Leibniz-Preise gehen nach Baden-Württemberg

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche