Bundesrat

Einsatz von Videokonferenz­technik in der Justiz

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Statue der Göttin Justitia vor einem Gerichtsgebäude in Ulm (Bild: picture alliance/Stefan Puchner/dpa).

Durch ein neues Gesetz soll der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten gefördert werden. Der vom Vermittlungsausschuss präsentierte Einigungsvorschlag leistet dabei einen wichtigen Beitrag zu einer digitalen, modernen und zeitgemäßen Justiz.

​Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat im Bundesrat gesprochen, wo der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahrens zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten beraten wurde. Ministerin Gentges sagte: „Ein wichtiger Baustein für eine moderne und zeitgemäße Justiz ist der Einsatz von Videokonferenztechnik. Videoverhandlungen erweitern den prozessualen Werkzeugkasten der Gerichte.“

Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ist auf breite Kritik der gerichtlichen Praxis gestoßen, aufgrund dessen der Bundesrat im Dezember 2023 einstimmig den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag verabschiedet.

Gentges weiter: „Es freut mich sehr, dass im Vermittlungsverfahren eine Lösung gefunden wurde, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt und einen echten Mehrwert bei der Digitalisierung der Justiz schafft. Wir haben die massiven Kritikpunkte aus der gerichtlichen Praxis aufgegriffen und uns für die Änderung genau dieser kritischen Punkte eingesetzt. Etwa die Möglichkeit, dass Gerichtsverhandlungen vom heimischen Sofa aus geleitet werden können oder das Streaming von Gerichtsverhandlungen im Internet sind zu Recht vom Tisch. Unser Einsatz hat sich gelohnt: Das nunmehr vorliegende Ergebnis des Vermittlungsverfahrens ist praxistauglich und ausgewogen. Es wird einen wichtigen Beitrag zu einer digitalen, modernen und zeitgemäßen Justiz leisten.“

Die wichtigsten Regelungen des Einigungsvorschlags

  • Videoverhandlungen werden in allen Gerichtsordnungen auf „geeignete Fälle“ beschränkt und stehen unter dem Vorbehalt, dass „ausreichende Kapazitäten“ zur Verfügung stehen.
  • Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht die Entscheidung darüber, ob eine Videoverhandlung durchgeführt wird, grundsätzlich im Ermessen des Gerichts.
  • Für den Bereich des Zivilprozesses und der finanzgerichtlichen Verfahren wird das Ermessen des Gerichts dahingehend eingeschränkt, dass bei einem entsprechenden Antrag eine Videoverhandlung erfolgen „soll“.
  • Wird ein Antrag auf Videoverhandlung abgelehnt, ist die Ablehnung kurz zu begründen.
  • Die im Gesetzentwurf zuletzt (als Erprobungsmöglichkeit) vorgesehene Regelung zum Streaming von Gerichtsverhandlungen im Internet ist gestrichen worden.
  • Für die Verwaltungsgerichtsordnung sind Sondervorschriften vorgesehen, die sich an die Sondervorschriften für das Sozialgerichtsgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz anlehnen. Außerdem sind Sondervorschriften für den Bereich des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehen.

Weitere Meldungen

Eine Gruppe von Studierenden nutzt VR-Simulatoren während des Unterrichts.
Hochschulen

71,6 Millionen Euro für zukunftsweisende Lehrprojekte

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Integration

Land macht Druck beim Thema Integration

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Startup BW

Acht neue Unternehmen im Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Vielfältiges Beratungsangebot beim Metaverse-Kongress

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Sanierung am Universitätsklinikum Heidelberg beginnt

Aussenaufnahme der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Vermögen und Bau

Generalsanierung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

Mittelalterspielplatz in Neuenburg am Rhein
Städtebau

Städtebauförderprogramm 2026 startet

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Motorhaube eines Polizeiautos, auf welcher ein Förderbescheid des Verkehrsministeriums für Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Höhe von 787.500 Euro liegt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Polizeibeamte kontrollieren ein Auto.
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftskooperation mit Slowenien

Europastaatssekretär Florian Hassler (rechts) und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp (links) bei der Übernahme der Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“ am 20. März 2023 in Lyon
Europa

„Vier Motoren für Europa“ sprechen sich für Freihandel aus

Das Logo des Südwestrundfunks (SWR), aufgenommen vor der Zentrale des SWR in Stuttgart.
Medien

SWR-Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet

Start-up Idea Cup Bodensee
Start-up BW

LeafSync im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“