„Nationalstaatliche Alleingänge bei der Kontrolle der europäischen Binnengrenzen darf es künftig nicht mehr geben. Wir brauchen ein europäisch abgestimmtes Verfahren. Es liegt in unserem ureigensten Interesse, dass das Schengen-Regelwerk von allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt wird. Daher unterstützt Baden-Württemberg die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Schengen-Raums“, so Bundesrats- und Europaminister Peter Friedrich am Rande der Sitzung des Bundesrates in Berlin. Zuvor hatte der Bundesrat auf Initiative des Landes eine Debatte über Wege zur Stärkung der Personenfreizügigkeit in der EU geführt.
Friedrich: „Die ungehinderte Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten des Schengen-Systems ist einer der größten Erfolge der europäischen Integration. Gerade in Baden-Württemberg erleben tausende Pendler in die Schweiz und nach Frankreich täglich aufs Neue die Vorzüge einer ungehinderten Personenfreizügigkeit.“
Die jüngsten Erfahrungen mit Italien, Frankreich und Dänemark zeigten aber, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen nicht aufgrund von Fakten erfolgt, sondern innen- oder parteipolitisch motiviert gewesen sei, so der Minister weiter.
„Ich habe heute im Bundesrat eine stärkere Einbindung der europäischen Ebene gefordert, um einen Missbrauch wie im Falle Dänemarks künftig zu verhindern. Ich freue mich, dass sich viele Länder dieser Forderung angeschlossen haben“, sagte Friedrich.
Anstatt wie der Bundesinnenminister der Versuchung zu erliegen, jegliche Vorschläge reflexartig abzulehnen, wenn es um eine gemeinsame Entscheidungsfindung in der EU geht, sollte der Bundesrat den Ansatz der EU-Kommission politisch unterstützen und ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Personenfreizügigkeit in der EU abgeben, so der Minister abschließend.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen bei vorhersehbaren Fällen, wie beispielsweise bei der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft, temporäre Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen nur noch auf Grundlage eines Beschlusses der Kommission nach entsprechender Konsultation der betroffenen Mitgliedstaaten erfolgen.
Eine temporäre Grenzkontrolle soll dann nur noch für einen Zeitraum von 30 Tagen – maximal verlängerbar auf 6 Monate – wiedereingeführt werden dürfen.
Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse, wie bei einer akuten Terrorgefahr, behalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, einseitig Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Diese Maßnahme ist auf 5 Tage begrenzt und muss der Kommission angezeigt werden. Diese kann dann die Mitgliedstaaten konsultieren und die Zweckmäßigkeit der Maßnahme prüfen.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund