Geplante Fusion

Hoffmeister-Kraut erfreut über erlaubte Firmen-Fusion

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Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Bild: © Martin Stollberg)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat einem geplanten Gemeinschaftsunternehmen der Mittelständler Miba und Zollern unter Auflagen zugestimmt. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich positiv zur Ministererlaubnis.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bezeichnete die Zustimmung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Zusammenschluss der Gleitlageraktivitäten der österreichischen Miba AG und der deutschen Zollern GmbH & Co. KG aus Sigmaringen als „richtiges Signal aus Berlin an unsere mittelständischen Unternehmen“.

Die Ministerin hatte sich wiederholt persönlich bei Altmaier für dieses Fusionsvorhaben eingesetzt und darauf hingewiesen, dass bestehende Gemeinwohlgründe mögliche geringe Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen: „Wir haben hier einen gut begründeten Ausnahmefall, bei dem gesamtwirtschaftliche Vorteile überwiegen und das Interesse der Allgemeinheit den Ausschlag für eine flexible Entscheidung gibt. Gerade unsere mittelständischen Unternehmen sind mit Konkurrenz aus Asien oder den USA konfrontiert. Ein Abfluss von Schlüsseltechnologien und Knowhow kann nicht in unserem Sinne sein“, so Hoffmeister-Kraut. 

Weiter zeigte sie sich überzeugt, dass das Kartellrecht ein „Garant für funktionierenden Wettbewerb“ sei und „nicht zuletzt dem Interesse unseres Mittelstands“ diene; „Das Kartellrecht darf kein starres Verhinderungsinstrument sein, das ausblendet, was außerhalb unseres Landes oder außerhalb Europas passiert.“

Bedingungen und Auflagen für den Zusammenschluss

Die Erlaubnis zum Zusammenschluss von Miba und Zollern ist an besondere Bedingungen und Auflagen geknüpft. So darf es innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht zu Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse am Gemeinschaftsunternehmen kommen. Ebenso wurde den Zusammenschlussbeteiligten eine erhebliche Investitionsverpflichtung in das Gemeinschaftsunternehmen in Deutschland auferlegt. Ausschlaggebend sei gewesen, dass das Zusammenschlussvorhaben den Gemeinwohlgrund „Know-how und Innovationspotenzial für Energiewende und Nachhaltigkeit“ erfüllt. Die Bedingungen und Auflagen sollen dies absichern, erläuterte die Ministerin.

Der Einsatz von Gleitlagern kann beispielsweise in Windkraftanlagen zu einer erheblichen Lärmreduktion führen und durch eine signifikante Reduzierung von Schadstoffemissionen bei Schiffsmotoren die maritime Energiewende fördern. Durch Industriegleitlager werden Gasturbinenkraftwerke effizienter und der Kraftstoffverbrauch kann gesenkt werden.

Das Instrument der Ministererlaubnis im nationalen Kartellrecht gibt dem Bundeswirtschaftsminister die Möglichkeit, im Einzelfall einen Ausgleich zwischen wettbewerbsrechtlichen und außerwettbewerblichen Interessen im Wege einer politisch verantworteten Ausnahmeregelung zu ermöglichen. Die Erteilung einer Ministererlaubnis für ein vom Bundeskartellamt abgelehntes Zusammenschlussvorhaben ist indes äußerst selten. Seit diese Maßnahme 1973 festgelegt wurde ist der Antrag von Miba und Zollern erst der 23. Erteilt wurde die Erlaubnis jetzt zum zehnten Mal.

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