Luftverkehr

Höhere Gebühren für laute Flugzeuge

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Startendes Flugzeug am Flughafen Stuttgart.

Ab dem 1. Juli gilt am Stuttgarter Flughafen eine neue Entgeltordnung. Umweltschädliche Flüge werden dabei teurer, weniger schädliche werden günstiger.

Das Verkehrsministerium hat dem Flughafen Stuttgart mit Wirkung zum 1. Juli 2019 eine neue Entgeltordnung genehmigt. In der Summe müssen die Fluggesellschaften für die flugbetriebliche Nutzung des Flughafens zwar nicht mehr bezahlen. Die Entgeltordnung wird strukturell jedoch wesentlich umgebaut. Umweltschädliche Flüge werden teurer, weniger schädliche werden günstiger.

Der Flughafen Stuttgart hat sich zum Ziel gesetzt, zu den nachhaltigsten Flughäfen in Europa zu gehören. Entsprechend diesem Selbstverständnis setzt er durch die Ausgestaltung seiner Entgeltordnung deutliche Akzente und finanzielle Anreize, damit die Fluggesellschaften moderne Flugzeuge einsetzen, die nach dem Stand der Technik möglichst leise und klimaverträglicher sind. 

Der Flughafen engagiert sich auch für den Schutz der Nachbarschaft vor Fluglärm. Die in zwölf Lärmklassen aufgeteilten Basis-Lärmentgelte werden noch einmal deutlich stärker gespreizt. So wird für ein altes Flugzeug der Lärmklasse 11 (zum Beispiel DC 9, DC 10) das Entgelt für einen Start oder eine Landung von bisher 900 Euro auf 4.000 Euro erhöht. In der höchsten Lärmklasse 12 (etwa ältere Boeing 747) wird sogar von 1.400 Euro auf 8.000 Euro erhöht. Auch in den mittleren Lärmklassen, in denen die meisten in Stuttgart verkehrenden Flugzeuge eingeordnet sind, werden die Lärmentgelte erhöht. Neu und erheblich sind Zuschläge auf das Lärmentgelt für Flüge in den Tagesrand- und Nachtstunden. Für Starts und Landungen ab 22 Uhr werden solche Zuschläge in Höhe von 100 Prozent, ab 23 Uhr von 200 Prozent und für die wenigen Flüge zwischen Mitternacht und 6 Uhr sogar von 300 Prozent fällig. Damit sollen diese störenden Flüge möglichst vermieden werden.

Starke Anreize für leiseres und spritsparendes Fliegen

Flugzeuge können nur dann klimaneutral fliegen, wenn innovative und nachhaltige Antriebskonzepte entwickelt und eingesetzt werden. Vielversprechend ist dabei vor allem die Ersetzung des herkömmlichen fossilen Kerosins durch strombasierte alternative Kraftstoffe (Power-to-Liquid). Mit der neuen Entgeltordnung setzt der Flughafen hier ein deutliches Zeichen. Der Flughafen stellt einmalig ein Budget von 500.000 Euro zur Verfügung, mit dem das Tanken von alternativem Flugkraftstoff gefördert wird. 

Mit der neuen Entgeltordnung setzt der Flughafen auch eine Reihe von branchenüblichen Anreizen zur besseren Auslastung seiner Infrastruktur, die von hohen Investitionskosten geprägt ist. So erhalten Fluggesellschaften, die mehr als 250.000 Passagiere von oder nach Stuttgart fliegen, einen Volumenrabatt auf die Entgelte in Höhe von fünf Prozent. Dieser Rabatt steigt bis auf maximal 20 Prozent bei mehr als 1,5 Millionen Passagieren. Billiger wird es auch, wenn Flugzeuge auf Jahressicht zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Außerdem gewährt der Flughafen für maximal vier Jahre eine abschmelzende Anschub-Förderung für neue Strecken, um auch im Interesse der Passagiere weitere attraktive Verbindungen aufzubauen. Bisher erhielten Fluggesellschaften solche Vergünstigungen im Rahmen von Einzelverträgen neben der Entgeltordnung. Diese rechtlich zweifelhafte Praxis wird beendet.

Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums und Leiter der obersten Luftfahrtbehörde, hatte eine Neufassung angefordert, die objektiven, transparenten, und diskriminierungsfreien Kriterien genügt. Er sagte: „Der Flughafen setzt mit der neuen Entgeltordnung einen neuen Anreiz für nachhaltigeres Fliegen. Vor allem mit der Förderung des bisher noch teuren alternativen Flugkraftstoffs beweist der Flughafen, dass er die Herausforderungen erkannt hat, denen sich der Luftverkehr angesichts der Klimawandels stellen muss.“ 

Genehmigungspflichtige Flughafenentgelte sind das Start- und Landeentgelt, das Passagierentgelt, das Sicherheitsentgelt und das Abstellentgelt. Das Start- und Landeentgelt setzt sich aus einem gewichtsbezogenen, einem lärmbezogenen und einem emissionsbezogenen Entgeltanteil zusammen. Der Flughafen nimmt aus diesen Flughafenentgelten etwa 100 Millionen Euro im Jahr ein. Die Genehmigung der letzten Entgeltordnung erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2014.

Entgeltordnung am Flughafen

Das Verkehrsministerium kann als oberste Luftfahrtbehörde dem Flughafen keine politischen Vorgaben zur Ausgestaltung der Entgeltordnung machen. Es hat lediglich die Aufgabe, den Antrag des Flughafens nach den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes rechtlich zu prüfen. Die Entgeltordnung ist danach zu genehmigen, wenn die Entgelte nach geeigneten, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind. Außerdem muss nach dem Gesetz eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten und nach Schadstoffemissionen erfolgen. Diese Vorgaben hat der Flughafen erfüllt.

Weitere Meldungen

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)
Forst

Appell zur Stärkung des Waldumbaus

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schienenverkehr

Weitere 26 Doppelstockzüge für Baden-Württemberg

Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Schienenverkehr

Verbesserungen für Fahrgäste dringend notwendig

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Solarpark Kuchen
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Boom setzt sich auch 2025 fort

bwshuttle
Öffentlicher Nahverkehr

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
Radverkehr

Fünf Jahre JobBike BW für Landesbedienstete

Ein Bus unterwegs auf einer Landstraße.
Nahverkehr

In 2026: bwregiobus-Netz wächst auf 52 Linien an

Feuerwerk am Nachthimmel
Silvester

Tiere vor Silvesterfeuerwerk schützen und Müll ordnungsgemäß entsorgen

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Engmaschig überwachter Testbetrieb mit Solvay vereinbart

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)
Meldepflichtiges Ereignis

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ministerin Thekla Walker (vierte von rechts, vordere Reihe) mit Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsempfänger bei der Übergabe der Verträge für das Landesförderprogramm für Elektrolyseure (ELY)
Erneuerbare Energien

Land baut Produktion von grünem Wasserstoff aus