Kernenergie

Handlungsanleitung zur Entsorgung freigemessener Abfälle auf Deponien

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Umweltminister Franz Untersteller hat die zwischen Landkreistag, Betreiber und Atomaufsichtsbehörde erarbeitete „Handlungsanleitung zur Entsorgung freigemessener Abfälle auf Deponien“ als wichtige vertrauensbildende Maßnahme begrüßt: „Damit wird die Transparenz beim Rückbau kerntechnischer Anlagen und die Kontrolle bei der Entsorgung der Abfälle aus diesem Rückbau verbessert. Das liegt in unser aller Interesse.“

Untersteller wies erneut auf die klare Rechtslage hin, auf deren Basis die Handlungsanleitung steht. Demnach sind die Kreise verpflichtet, auf ihren Deponien so genannte freigemessene Abfälle anzunehmen und zu lagern. Freigemessen bedeute, dass es sich nicht um radioaktive Stoffe im Sinne der Strahlenschutzverordnung handle, sondern um konventionelle Abfälle aus dem Rückbau, die unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz fallen. „Das war auch bisher schon so“, betonte Untersteller, „nur freigemessene Abfälle gehören auf die Deponie!“

Trotzdem gebe es nachvollziehbare Vorbehalte gegen Abfälle aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen – diesen zu begegnen sei Sinn und Zweck der beschlossenen Handlungsanleitung.

Zusätzliche Kontrolle als unbedenklich eingestufter Abfälle aus dem Rückbau atomarer Anlagen vereinbart

Franz Untersteller: „Wir haben uns darauf verständigt, dass der betroffene Deponiebetreiber einen eigenen unabhängigen Sachverständigen bestellen kann, der die Freimessungen stichprobenartig kontrollieren darf.

Außerdem haben wir vereinbart, dass der von uns als Atomaufsichtsbehörde beauftragte Sachverständige, den Vorgang der Freimessung künftig vollständig und nicht nur stichprobenartig überprüft. Die Ausweitung der Kontrolldichte begrüßen wir, wenn es hilft, vor Ort das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.“

Weil die sichere Einhaltung der Vorschriften garantiere, dass keine radioaktiven Stoffe unzulässig in die Umwelt gelangen, sei die Deponierung vor Ort durch den entsorgungspflichtigen Landkreis der richtige Weg.

Neben diesen beiden Kernvereinbarungen beschreibt die Handlungsanleitung auch, wie freigemessene Abfälle verpackt, angeliefert und auf der Deponie eingebaut werden müssen, um „dem Bevölkerungs-, Umwelt- und Arbeitsschutz auf höchstem Niveau“ Rechnung zu tragen (Zitat aus der Handlungsanleitung).

Es sei keineswegs selbstverständlich, erklärte Umweltminister Untersteller, dass sich die Kreise, der Abfallerzeuger, in diesem Fall die EnBW und die Atomaufsicht auf ein Verfahren und ein Papier einigen, wie es jetzt veröffentlicht worden sei. „Damit gehen wir weiter als gesetzlich vorgeschrieben, aber wir schaffen damit eine Basis, um Konflikte im Umgang mit Abfällen aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen zu vermeiden.“

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