Dichtezentren von Rotmilanen

Gute Lösung für Artenschutz und Windkraft im Land

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Rotmilan (Milvus milvus) am Himmel. (Bild: dpa)

Um den bedrohten Rotmilan und andere Vogelarten vor Windrädern zu schützen, gibt es sogenannte Dichtezentren im Land – und das Konzept geht auf. Der Bestand der Rotmilane hat sich im vergangenen Jahres positiv entwickelt.

Dem Rotmilan (Milvus milvus) geht es gut in Baden-Württemberg. Etwa 15 Prozent des Weltbestands lebt hier im Land. Tendenz weiter steigend. Um einerseits die bedrohte Greifvogelart zu schützen und andererseits die dringend benötigten Windkraftanlagen für die Energiewende auszubauen, gibt es im Land die sogenannten Dichtezentren für Rotmilane.

Ein Dichtezentrum oder auch Gebiete mit hoher Siedlungsdichte liegen dann vor, wenn in einem Radius von 3,3 Kilometern um eine geplante Windkraftanlage mindestens vier Revierpaare vorkommen. „Da sich der Bestand der Rotmilane in den vergangenen Jahren so erfreulich entwickelt hat, können wir den Schwellenwert nun auf sieben Revierpaare anheben“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Das ist eine gute Lösung, um – wie bisher auch – beides miteinander in Einklang zu bringen: Artenschutz und den Ausbau der Windenergie.“ Dass beides mit unserem Ansatz der Dichtezentren möglich ist, habe die starke Zunahme des Rotmilanbestands in Baden-Württemberg bewiesen.

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat dazu 2015 schon ein differenziertes Konzept entwickelt. Das Papier kommt zu dem Schluss, dass ein günstiger Erhaltungszustand im Land dann zu erwarten ist, wenn die Quellpopulationen innerhalb der Dichtezentren besonders geschützt werden. „Ich bin davon überzeugt, dass wir nun einen gangbaren Weg gefunden haben, der sowohl den Bedürfnissen des Rotmilanschutzes als auch der Energiewende Sorge trägt“, stellte Untersteller klar.

Dichtezentren und Windenergieausbau

Dichtezentren sind grundsätzlich kein absolutes Tabukriterium für den Windenergieausbau. Vielmehr können Windenergieanlagen in Dichtezentren selbst innerhalb des empfohlenen Mindestabstands (1000-Meter-Radius) um einen Rotmilanhorst verwirklicht werden, wenn die Raumnutzungsanalyse im Einzelfall ergibt, dass kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der Standort der geplanten Windenergieanlage nachweislich nicht in regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten und Flugkorridoren liegt, also nicht oder nur gelegentlich überflogen wird.

Ist durch die Planung von Windenergiestandorten dagegen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan zu erwarten, ist zum Schutz der Population im Land innerhalb eines Dichtezentrums eine Planung in die artenschutzrechtliche Ausnahmelage nicht möglich. Auch Vermeidungsmaßnahmen sind in Dichtezentren – anders als außerhalb von Dichtezentren – nur möglich, wenn die Windenergieanlage außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1000 Metern um den Rotmilanhorst liegt. Die neue Regelung zu dem Schwellenwert und weitere ergänzende Informationen zum Rotmilan wird die LUBW Mitte Februar veröffentlichen.

Weitere Meldungen

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Fluggäste laufen mit ihren Koffern durch ein Flughafenterminal.
Tierseuchen

Keine tierischen Lebensmittel im Reisegepäck

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Tags des Wochenmarkts
Ernährung

Kampagne stärkt Bewusstsein für Qualitätsprogramme

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Ein fahrendes schwarzes Auto mit gelber Aufschrift "Deine Mutter fährt nicht betrunken" und Team Vision Zero.
Verkehrssicherheit

Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt.
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Traktor auf dem Feld
Landwirtschaft

Stichtagsregelung für Ackerflächen kommt

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Weinreben im Frühling
Flurneuordnung

Land stärkt Weinbau in Brackenheim-Haberschlacht

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) fortgesetzt