Kreislaufwirtschaft

Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Verwertung von Bioabfall

Das Umweltministerium hat das Gutachten „Interkommunale Zusammenarbeit bei der Verwertung von Bioabfall“ veröffentlicht. „Die Studie zeigt, dass die Kommunen bei der Verwertung von Bioabfällen größere Spielräume für die Zusammenarbeit haben als bisher angenommen. Damit steht einer Kooperation zwischen den Kreisen rechtlich nichts im Weg“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller.

Neben der flächendeckenden Einführung der Biotonne sei für die Verwertung eine hochwertige Infrastruktur notwendig. „Vergärungsanlagen können wirtschaftlich betrieben werden, wenn eine ausreichend große Menge an Bioabfall zur Verfügung steht. Es macht daher Sinn, wenn die Land- und Stadtkreise hier zusammenarbeiten“, betonte Franz Untersteller. Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, wie eine solche interkommunale Zusammenarbeit im Detail aussehen könne, zeige das Gutachten auf.

Der Umweltminister wies auf die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes hin, wonach Bioabfälle seit dem 1. Januar 2015 separat gesammelt und hochwertig verwertet werden müssen. „Unsere Studie unterstützt die Kreise dabei, die Bioabfälle wirtschaftlich zu erfassen und zu verwerten und so ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen zu können“, betonte Minister Untersteller.

Das Umweltministerium hat gemeinsam mit Landkreistag und Städtetag in der „Gemeinsamen Erklärung zur Bio- und Grüngutverwertung“ vom 15.10.2014 ein kooperatives Vorgehen und eine gezielte Unterstützung der Kreise vereinbart. Dadurch soll das hohe Qualitätsniveau bei der Verwertung von Bio- und Grünabfällen im Land gesichert und weiter ausgebaut werden. Das aktuelle Gutachten ist ein wichtiges Einzelprojekt aus der Umsetzung dieser Erklärung.

Auch kann das Gutachten für die interkommunale Zusammenarbeit in anderen Bereichen wie etwa dem Betrieb von Abfalldeponien genutzt werden.

Weitere Informationen

Zu Beginn des Jahres hatten 33 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg die Biotonne zur separaten Erfassung von Bioabfällen bereits eingeführt. In Stuttgart und im Alb-Donau-Kreis findet die Sammlung allerdings noch nicht flächendeckend statt.

In elf Kreisen wird der Bioabfall aktuell noch nicht separat erfasst. Während die Landkreise Göppingen, Ravensburg, Lörrach und Hohenlohe die Einführung der Biotonne zumindest beschlossen haben, steht in den Kreisen Karlsruhe-Land, Neckar-Odenwald-Kreis, Waldshut, Biberach und Sigmaringen ein positiver Beschluss noch aus.

Ein Sonderfall sind die Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis. Dort ist eine Erweiterung der Verwertungsanlage des Zweckverbandes Kahlenberg um eine Phosphorrückgewinnung geplant. Damit könnte möglicherweise auf die separate Biotonne verzichtet werden.

Gutachten „Interkommunale Zusammenarbeit bei der Verwertung von Bioabfall“ (PDF)

Umweltministerium: Bio- und Grünabfälle

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