Justiz

Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verabschiedet

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Richter im Landgericht Stuttgart

Der Landtag hat das Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in zweiter Lesung verabschiedet. Damit schafft Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Gesetz, das religiöse und politische Symbole bei Richtern und Staatsanwälten verbietet.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in zweiter Lesung verabschiedet. Damit schafft Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Gesetz, das religiöse und politische Symbole bei Richtern und Staatsanwälten verbietet.

Minister Wolf sagte: „Mit dem Gesetz ist Baden-Württemberg einmal mehr Vorreiter. Den Anstoß hat uns das sogenannte Kopftuch-Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Sommer vergangenen Jahres gegeben. Seitdem ist eben nicht mehr ohne Weiteres gewährleistet, was bislang selbstverständlich war: Dass Religiöse und politische Symbole bei Berufsrichtern und Staatsanwälten in öffentlichen Hauptverhandlungen keinen Platz haben, weil sie mit der Neutralität der Justiz nicht vereinbar sind und damit ihr Ansehen in der Öffentlichkeit beeinträchtigen. Mit dem Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit und stellen klar, dass religiös oder politisch geprägte Kleidungsstücke und Symbole wie beispielsweise das Kopftuch im Gerichtssaal keinen Platz haben.“

Verbot religiöser und politischer Symbole

Das Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sieht vor, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte künftig in Verhandlungen oder bei sonstigen Amtshandlungen, bei denen Beteiligte oder Zeugen anwesend sind, keine Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die bei objektiver Betrachtung eine religiöse oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Ebenso erfasst sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, wenn sie die durch ein Gesetz übertragene richterliche Aufgaben ausüben.

Das Verbot religiöser und politischer Symbole gilt auch für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, wenn diese im Rahmen ihrer Ausbildung richterliche Tätigkeiten ausüben oder als Sitzungsvertreterinnen und -vertreter der Staatsanwaltschaft auftreten. Von der Neuregelung nicht erfasst sind hingegen Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter.

Minister Wolf sagte weiter: „Wir alle wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger bedingungslos auf die strikte Neutralität unseres Justiz vertrauen. Deshalb wollen wir schon den Anschein der Voreingenommenheit verhindern. Mit diesem Gesetz haben wir die richtige Balance zwischen den Grundrechten der Betroffenen und der rechtsstaatlich gebotenen strikten Neutralität der Justiz gefunden.“

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