Studium

Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft zur Anhörung freigegeben

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft an den baden-württembergischen Hochschulen zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf wurde zeitgleich auf der Internetplattform www.wir-wollen-deinen-kopf.de zur Kommentierung und Diskussion eingestellt.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Mit dem Gesetz wollen wir die studentische Mitbestimmung an den Hochschulen im Land stärken, denn die Studierenden sollen mitreden können, wenn es um ihre Belange geht. Erstmals findet dabei parallel zur Anhörung der Hochschulen und Verbände eine Online-Debatte über den Gesetzentwurf statt. Hiervon erwarten wir uns wichtige Anregungen für die Ausgestaltung des Gesetzes und hoffen, möglichst viele Stimmen und Meinungen einzufangen.“ Das Interesse an der bereits seit 24. Januar freigeschalteten Internetplattform sei mit bislang rund 24.000 Besuchern sehr groß. Die Beiträge spiegelten eine große Meinungsvielfalt wider.  

Der Gesetzentwurf sehe die Wiedereinführung der 1977 in Baden-Württemberg abgeschafften Verfassten Studierendenschaft als rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule mit Satzungshoheit und Finanzautonomie vor.

Bauer: „Die Studierenden können mit einem politischen Mandat ausgestattet zu den Aufgaben der Hochschule in der Gesellschaft und den Folgen wissenschaftlichen Erkenntnisse Stellung beziehen. Unser Ziel ist es, für die Studentinnen und Studenten eine verlässliche Grundlage zu schaffen, ihre Belange durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter in der Hochschule zur Sprache zu bringen.“

Weitere wichtige Punkte seien die Mitgliedschaft aller immatrikulierten Studierenden mit aktivem und passivem Wahlrecht sowie die Erhebung angemessener Beiträge durch die Studierendenschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dabei sind soziale Belange zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf gebe kein bestimmtes Organisationsmodell vor. Bauer: „Über die Organisationsstruktur wollen wir keine festen Vorgaben machen. Diesen Fragen sollen die Studierenden an den Hochschulen vor Ort selbst entscheiden. Die Verfasste Studierendenschaft legt die Organe und Zuständigkeiten selbst durch Satzung fest. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Vorstands der Hochschule.“

Neben der Einführung einer Verfassten Studierendenschaft enthalte das Gesetz Bestimmungen zur Stärkung der akademischen Weiterbildung sowie Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem In- und Ausland.
Der Entwurf des „Gesetzes zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung“ (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz - VerfStudG) geht jetzt in die Anhörung an Hochschulen und Verbände. Nach der Auswertung der Anhörungsergebnisse und den Anregungen der Internetplattform wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll im Sommer 2012 in Kraft treten. Mit der Umsetzung soll zum Wintersemester 2012/13 an den Hochschulen begonnen werden.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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