Ernährung

Genussführer 2023 vorgestellt

Genussführer 2023

Bei der Vorstellung des Genussführers 2023 lobte Minister Peter Hauk die regionale Küche der „Schmeck den Süden“-Gastronominnen und Gastronomen.

„Bei der Suche nach Kompetenz für Vielfalt, Genuss und regionalen Spezialitäten führt kein Weg an Baden-Württemberg vorbei. Die regional ausgerichtete Gastronomie und unsere ‚Schmeck den Süden‘-Gastronomen, sind wichtige Botschafter des Genießerlandes Baden-Württemberg. Mit ihrer einzigartigen Kooperation und mit einem vorbildlichen Engagement für einen nachvollziehbaren, regionalen Genuss setzen sich die ‚Schmeck den Süden‘-Gastronomen für ihre Region ein. Dabei stehen sie auch für eine verlässliche Zusammenarbeit mit den regionalen Erzeugern. Der Genussführer dient als ein verlässlicher Wegweiser der guten regionalen Küche zu den vielen kulinarischen Erlebnissen bei den baden-württembergischen ‚Schmeck den Süden‘-Gastronomen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Montag, 19. Dezember 2022, anlässlich der Vorstellung des Genussführers der „Schmeck den Süden“-Gastronomen.

Das Genießerland Baden-Württemberg kann 290 „Schmeck den Süden“-Gastronomen und 72 „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“-Betrieben flächendeckend mit einem authentischen und transparent regionalen Angebot aufwarten. Dies schließt auch ein Qualitätssicherungssystem ein. Bereits seit 2002 wird jährlich ein aktualisierter Restaurantführer mit den „Schmeck den Süden“-Betrieben als baden-württembergischer Genussführer aufgelegt. Im Rahmen dieser Aktion findet die baden-württembergische Gastronomie Unterstützung bei ihrer Marktpositionierung und Profilierung mit einem regionalen Speisen- und Getränkeangebot. „Baden-Württemberg ist eine anerkannte Genussregion mit einem unverwechselbaren Profil. Unser kulinarisches Angebot zeigt die Vielfalt unseres Landes und die große Verbundenheit der Gastronominnen und Gastronomen mit ihrer jeweiligen Region. Dies wird im neuen Genussführer 2023 sichtbar“, so Minister Hauk.

290 Gastronomen im Genussführer 2023

Der Genussführer wird stets aktualisiert und ergänzt. So lässt sich aus dem neuen Genussführer 2023 der „Schmeck den Süden“-Gastronomen mit 290 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nun auch entnehmen, ob eine E-Ladesäule vorhanden ist oder ob die Gaststätte ein Siegel für ein zertifiziertes Umweltmanagement (zum Beispiel Eco-Management and Audit Scheme) besitzt.

Dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist es wichtig, die Qualität und Herkunft sowie eine verlässliche Regionalität von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln aus Baden-Württemberg zu stärken. Mit der Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“ wird seit 2017 das Ziel verfolgt, das unverwechselbare Profil der heimischen Lebensmittel bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu kommunizieren und erleben zu lassen. „Die Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM‘ leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vermarktung unserer regionalen Lebensmittel. Dabei soll zukünftig noch stärker die gesamte Wertschöpfungskette mit all ihren Gliedern und Leistungen im Mittelpunkt stehen. Denn Produkte aus Baden-Württemberg stehen für Vielfalt, Verlässlichkeit, Sicherheit und Transparenz“, so Minister Hauk.

Schmeck den Süden

Die Kooperation der „Schmeck den Süden“-Gastronomen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg und der MBW Marketinggesellschaft mbH ins Leben gerufen. Gemeinsam wird die heimische Gastronomie, insbesondere die ländliche Gastronomie, im Umgang mit regionalen Produkten unterstützt.

Die „Schmeck den Süden“-Betriebe nutzen dieses Marketingprojekt als Basis für ihr regionales Angebot und als Bestandteil zur Qualitätssicherung. Die Tiefe und Breite ihres regionalen Angebots wird klassifiziert und in drei Kategorien, die drei Löwen, eingeteilt. Der Restaurantführer weist 290 Gastronomiebetriebe aus, die sich dieser „Schmeck den Süden“-Kooperation angeschlossen und sich dazu bereit erklärt haben, sich an vorgegebene Regeln, einschließlich des Dokumentations- und Qualitätssicherungssystems, zu halten. Nur klassifiziert und entsprechend kontrolliert darf sich eine Gaststätte als „Schmeck den Süden“-Gastronomiebetrieb präsentieren.

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