Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat mitgeteilt, dass in dem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung des Todesfalls eines Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal im vergangenen August nun das in Auftrag gegebene fachpsychiatrische Gutachten erstellt wurde.
„Unabhängig von den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden wir selbst das Gutachten nun eingehend analysieren. Die gutachterlichen Erkenntnisse werden uns helfen, alles dafür zu tun, dass sich ein solcher schrecklicher Vorfall nicht wiederholen wird“, erklärte Justizminister Rainer Stickelberger. Stickelberger verwies auf die von ihm eingesetzte Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen. Die Kommission soll die Betreuung und Versorgung von solchen Gefangenen umfassend analysieren und auf den Prüfstand stellen. „Bereits in ihrer nächsten Sitzung im Mai wird sich die Kommission eingehend mit dem Thema ärztliche Zwangsmaßnahmen im Justizvollzug befassen“, so der Minister. Der Endbericht der Kommission werde voraussichtlich im Spätsommer fertig sein. Mit ersten Ergebnisse sei aber schon in den nächsten Monaten zu rechnen.
Stickelberger wies darauf hin, dass bei der Frage von strafrechtlichen Verantwortlichkeiten das Gutachten einen Zwischenschritt in den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen darstelle. „Insbesondere zu der wesentlichen Frage, ob und inwiefern der Tod des Gefangenen vorhersehbar war, müssen wir die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten“, sagte der Minister.