Auf dem 34. Triberger Symposium diskutieren Fachleute aus Politik, Justiz, Medien und Anwaltschaft über das Thema „Live aus dem Gerichtssaal!? Justiz und Öffentlichkeit“. „Transparenz verhindert, dass Misstrauen entsteht, und kann das Vertrauen in das Funktionieren unseres Rechtsstaats stärken“, so Justizminister Rainer Stickelberger.
Mit großen Verfahren wie dem NSU-Prozess in München sind in den vergangenen Monaten nicht nur Fragen nach dem strafbaren Verhalten von Angeklagten in den Fokus gerückt. Auch über das Verhältnis von Justiz, Medien und Öffentlichkeit wird diskutiert. Während des 34. Triberger Symposiums am Donnerstag und Freitag (5. und 6. Dezember) setzen sich Fachleute aus Politik, Justiz, Medien und Anwaltschaft mit dem Thema auseinander. „Live aus dem Gerichtssaal!? Justiz und Öffentlichkeit“ lautet der Titel der Veranstaltung des Justizministeriums Baden-Württemberg.
„Transparenz verhindert, dass Misstrauen entsteht, und kann das Vertrauen in das Funktionieren unseres Rechtsstaats stärken“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Donnerstag in Triberg im Schwarzwald. Es gehöre zu den Aufgaben der Justiz, die „im Namen des Volkes“ gefällten Entscheidungen zu erklären. „In den zurückliegenden Jahren ist das Bewusstsein dafür bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften deutlich gewachsen“, stellte er fest.
Abwägung zwischen Medien- und Persönlichkeitsrechten
Allerdings könne es nicht allein um die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der Medien gehen. Die Interessen der Verfahrensbeteiligten müssten ebenso berücksichtigt werden – insbesondere die Persönlichkeitsrechte. „Es muss zwischen verschiedenen Verfassungsgütern abgewogen werden“, erklärte Stickelberger. „Über das Ergebnis kann man unterschiedlicher Auffassungen sein, was hin und wieder zu Konflikten zwischen Justiz und Journalisten führen und das Verhältnis zwischen der dritten und der sogenannten vierten Gewalt trüben kann.“ Dennoch halte er es für wichtig, dass Justiz und Medien bei der am Gesetz orientierten Lösung von Konflikten, bei der Vermittlung von Informationen und bei der Meinungsbildung zusammenwirken.
Der Justizminister wies darauf hin, dass sich derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Verhältnis von Justiz und Öffentlichkeit befasse. Nach der aktuellen Rechtslage sind Ton- und Filmaufnahmen bei mündlichen Verhandlungen ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist dadurch auf diejenigen Personen begrenzt, die in einem Gerichtssaal anwesend sind. Die Arbeitsgruppe prüft unter anderem, ob eine Übertragung des Prozessgeschehens in einen weiteren Raum des Gerichtsgebäudes möglich ist.
Neben Stickelberger referierte die Kriminal- und Justizreporterin Beate Lakotta (Der Spiegel) in Triberg, sie setzte sich mit der Rechtsprechung in der Mediengesellschaft auseinander. Martin W. Huff blickte aus der Sicht eines Rechtsanwalts auf die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz und der Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Hans Mathias Kepplinger ging auf die Öffentlichkeit von Strafverfahren ein.
Am Freitag wird der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, über Erfahrungen und Beobachtungen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts berichten. In der anschließenden Podiumsdiskussion gehen die Teilnehmer der Frage nach, ob Liveübertragungen aus dem Gerichtssaal künftig möglich sein sollen.