Auch im vergangenen Jahr 2014 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Marktüberwachung beim Regierungspräsidium Tübingen und der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg wieder zahlreiche chemische Stoffe, Produkte und Verpackungen geprüft. Gegenstand der Prüfungen war stets die Frage, ob die europäischen Produktanforderungen eingehalten wurden. Untersucht wurde beispielsweise, ob Kennzeichnungspflichten korrekt erfüllt und ob bestehende Grenzwerte zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken beachtet wurden.
Umweltminister Franz Untersteller: „Auch wenn es bei einigen jährlichen Prüfaktionen bessere Ergebnisse als im Vorjahr gegeben hat, zeigt auch die Prüfbilanz 2014 zur Chemikaliensicherheit, wie wichtig es ist, schon bei der Einfuhr von Stoffen und Produkten, erst Recht aber später bei ihrer Verbreitung und Nutzung darauf zu achten, dass europaweit verbindliche Normen eingehalten werden. Immer wieder kommt es zu Verstößen, die letztlich ein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt bedeuten.“
Im Jahr 2014 überprüfte die Marktüberwachung in Baden-Württemberg im Bereich Chemikaliensicherheit über 1000 Stoffe und Produkte und führte außerdem eine Internetüberwachung zu (verbotenem) Cadmium in Hartloten durch. Einige dieser Prüfungen führten bereits in den Vorjahren begonnene Prüfungen fort.
Sofern bei den Überprüfungen Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften festgestellt wurden, wurde in aller Regel der weitere Vertrieb dieser Produkte unterbunden. Sofern erforderlich, wurden andere Behörden und Mitgliedstaaten informiert und vor Risiken gewarnt. Zudem wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob der Vertreiber die Verfahrenskosten tragen muss und eventuell ein Bußgeld zu zahlen ist.
Ausgewählte Ergebnisse im Überblick
Quecksilbergehalt in Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen)
Energiesparlampen werden bereits seit längerem auf ihren Quecksilbergehalt überprüft. Quecksilber ist beim Einatmen giftig, deshalb schreibt der Gesetzgeber Höchstmengen vor. Insgesamt wurden 2014 50 Energiesparlampen überprüft. 90 Prozent davon waren nicht zu beanstanden, 5 Lampen jedoch überschritten den zulässigen Grenzwert von 2,5 Milligramm je Brennstelle. In drei Fällen war der Quecksilbergehalt mehr als doppelt so hoch wie erlaubt.
Schwermetalle und Flammschutzmittel in Elektrokleingeräten
Die Marktüberwachung hat insgesamt 89 Elektro- und Elektronikgeräte aus dem gesamten Angebot ausgewählt, darunter Kopfhörer, Computermäuse, Fernbedienungen, Babyphone und Ladegeräte. Diese Geräte wurden auf die Schwermetalle Blei und Cadmium sowie auf die Flammschutzmittel Polybromiertes Biphenyl (PBB) und Polybromiertes Diphenylether (PBDE) untersucht. Es gelten Grenzwerte von 0,1 Gewichtsprozent und für Cadmium von 0,01 Gewichtsprozent.
Von den 89 untersuchten Elektro- und Elektronikgeräten wurden bei insgesamt 17 Geräten Überschreitungen festgestellt. Bei 12 Geräten war der Grenzwert für Blei überschritten, bei einem Gerät der für Cadmium und bei vier Geräten die Werte sowohl für Blei als auch Cadmium. Das entspricht einer Mängelquote von insgesamt 19 Prozent.
Blei und Cadmium in Kunststoffverpackungen und Schmuck
Auf die Schwermetalle Blei und Cadmium wurden im vergangenen Jahr auch Kunststoffverpackungen und Schmuck untersucht. Rund 400 Verpackungen und 100 Schmuckstücke aus zwölf Unternehmen verschiedener Branchen (unter anderem Möbel, Spielzeug, Heimwerkerbedarf, Tierbedarf) wurden analysiert. In 62 Produkten beziehungsweise Verpackungen sowie in einem Schmuckartikel wurde dabei der Cadmiumgrenzwert überschritten. Somit ergab sich eine Beanstandungsquote von 13 Prozent. Die meisten Verstöße wurden wie in den Vorjahren bei PVC-Verpackungen festgestellt.
Dimethylfumarat in Produkten aus Leder
Für die Jahresaktion wurden insgesamt 20 Produkte, die ganz oder zumindest teilweise aus Leder bestanden, untersucht. Bei den Produkten handelte es sich um Schuhe, Gürtel, Geldbörsen, Schreibmappen, Handgelenkstaschen, Armbänder sowie Handschuhe. Bei den Produktanalysen wurde keine Überschreitung des erlaubten Grenzwertes von 0,1 Milligramm/Kilogramm für Dimethylfumarat festgestellt.
Sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Kunststoff- und Elektroprodukten
Europaweit sind besonders besorgniserregende Stoffe, so genannte SVHC (Substances of Very High Concern) definiert worden. Dabei handelt es sich um Stoffe, die beispielsweise krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind. Auch sehr schwer abbaubare (persistente) Stoffe oder Stoffe, die sich in Organismen anreichern, können SVHC sein. Für diese Stoffe unterliegen Unternehmen zum Teil strengen Informationspflichten. Viele persistente Stoffe sind überdies verboten beziehungsweise dürfen nur beschränkt in Verkehr gebracht und verwendet werden
Die Erfüllung der Informationspflichten für die Stoffgruppe der Phthalate und kurzkettigen Chlorparaffine sowie die Stoffverbote für die Stoffgruppe der kurzkettigen Chlorparaffine waren Gegenstand der Prüfungen im Jahr 2014.
Für die Überwachung der SVHC bei der Stoffgruppe der Phthalate wurden 79 Erzeugnisse durch chemische Analysen überprüft. Bei diesen wurden bei 19 Erzeugnissen Verstöße festgestellt. Hier lagen entgegen der Firmenaussagen SVHC in Konzentrationen von mehr als 0,1 Prozent vor. Der Lieferant dieser Erzeugnisse hätte in diesen Fällen seinen Abnehmer über das Vorhandensein dieser Stoffe informieren müssen, was nicht erfolgt ist.
Im Rahmen der Jahresaktion zur Überprüfung von Produkten auf verbotene Chlorparaffine wurden 85 Produkte und 127 Materialproben analysiert. Bei 29 Produkten und in 47 Materialproben wurde der Wert von 0,15 Prozent überschritten (nach Auffassung der europäischen Kommission wird eine Menge unter diesem Wert als (erlaubte) unbeabsichtigte Spurenverunreinigung gewertet).
Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) – Sicherheitsdatenblatt
Die Marktüberwachung hat auch 2014 Chemieprodukte, die frei in Baumärkten, Drogerien oder Supermärkten erworben werden können, auf korrekte Kennzeichnung und vorgeschriebene Warnhinweise untersucht, zum Beispiel bei Farben, Reinigern oder Brennstoffen. Überdies wurden für diese Produkte die vorhandenen Sicherheitsdatenblätter überprüft.
Von 26 geprüften Produkten waren 17, also 65 Prozent, mangelhaft beschrieben beziehungsweise gekennzeichnet. Konkret bemängelt wurden unter anderem fehlende Signalwörter oder fehlende Gefahrenpiktogramme, in vier Fällen fehlte der erforderliche tastbare Gefahrenhinweis und bei einem Produkt (einem ätzenden alkalischen Reiniger) war der vorgeschriebene kindergesicherte Verschluss nicht vorhanden. Im Übrigen lässt sich die hohe Beanstandungsquote auf fehlerhafte Sicherheitsdatenblätter zurückführen, die nicht den aktuell erforderlichen gesetzlichen Vorgaben entsprachen.
Weitere Informationen
Seit Anfang 2014 ist die Abteilung „Marktüberwachung“ des Regierungspräsidiums Tübingen für den Vollzug der Marktüberwachung in Baden-Württemberg zuständig. Sie ist damit auch verantwortlich für die Überwachung der Vorschriften im Bereich der Chemikaliensicherheit.
Der jährliche Bericht ist Teil des Marktüberwachungsprogramms nach der europaweit gültigen Verordnung aus dem Jahr 2008. Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, für Bereiche, die harmonisierten Produktanforderungen unterliegen, Marktüberwachungsprogramme zu erstellen und diese sowie deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.