Seit dem Oktober 2013 sind mit dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ die Weichen für das größte Reformprojekt der Justizgeschichte gestellt: die Einführung des verbindlichen elektronischen Rechtsverkehrs bis zum Januar 2018.
„Diese Vorgabe,“ so Justizminister Rainer Stickelberger zum Auftakt eines Informationstages eJustice in Stuttgart, „können wir nur dann umsetzen, wenn wir bis dahin auch in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsantragsstellen ebenfalls mit der elektronischen Akte (eAkte) arbeiten. Wie das funktionieren kann, das erproben wir erfolgreich bereits in sechs badischen Grundbuchämtern. Dort werden schon jetzt keine neuen Papierakten mehr angelegt.“
Damit bei diesem ehrgeizigen Zeitplan Grundwerte der Justiz wie die Unabhängigkeit der Gerichte, der Schutz der verwendeten Daten aber auch die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberste Priorität haben, setzt die Baden-Württembergische Justiz auf eine möglichst frühe und enge Einbindung der Praxis. Neben einem Praktikerbeirat, der zu allen Entwicklungsschritten gehört wird, dient dazu auch der aktuelle Informationstag rund um das Thema eJustice. Über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen der Justiz des Landes nutzen die Gelegenheit, diskutieren über die künftige Gestaltung der Arbeitsplätze, über Sicherheit, Handhabbarkeit und Arbeitsmedizinische Aspekte, während sie die ersten Prototypen der eAkte kritisch in Augenschein nehmen. Kann ich in der neuen Akte wie gewohnt blättern, Wichtiges markieren, lässt sich auch etwas Sperriges wie ein Bauplan digital gut lesen?
„Die praxisgerechte Ausgestaltung der elektronischen Akte,“ so Minister Stickelberger, „erfordert es, frühzeitig einen Entwicklungsprozess anzustoßen, der geraume Zeit dauern und zu erheblichen Veränderungen in der gerichtlichen Arbeitswelt führen wird. Diesen Veränderungsprozess wollen wir in einem intensiven Austausch mit der Praxis positiv gestalten.“
Elektronischer Rechtsverkehr
Der Zeitplan für die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der Elektronischen Akte: Alle Rechtsanwälte solle bis zum 1. Januar 2016 besondere elektronische Anwaltspostfächer einrichten. Bis zum 1. Januar 2018 ist die bundesweite, flächendeckende Eröffnung des ERV auf Basis neuer und einheitlicher Regelungen vorgesehen. Die stufenweise, gerichtsbarkeitsweise Einführung des obligatorischen ERV für Rechtsanwälte, Behörden und andere sog. „professionelle Einreicher“ ist flächendeckend bis spätestens zum 1. Januar 2022 geplant.
Die Pilotierung der eAkte im Bereich der Zivil- und Arbeitsgerichte ist schon für Ende 2015 vorgesehen. So können frühzeitig Erfahrungen gesammelt werden. Dabei hilft unter anderem auch ein Praktikerbeirat aus Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie weiterer Justizmitarbeiter aller Fachbereiche.