Klimaschutz

Ehrgeizigeres Handeln gegen deutsche Klimaschutz-Lücke gefordert

Die sieben Ministerinnen und Minister für Umwelt und Energie der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein fordern die Bundesregierung dazu auf, den Entwurf für den Aktionsplan Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz mit wirkungsvolleren Maßnahmen auszustatten, um das deutsche Klimaschutzziel nicht zu gefährden. 

„Die Klimakanzlerin ist zur Kohlekanzlerin geworden: Ohne energisches Handeln in Sachen Klimaschutz wird die Bundesregierung ihr Ziel verfehlen, bis zum Jahr 2020 die erforderlichen 40 Prozent des Treibhausgasaufkommens gegenüber 1990 zu reduzieren. Wir reden hier über eine Lücke von mindestens sieben Prozent, die wir unbedingt schließen müssen. Größere Anstrengungen sind notwendig, die Aktionspläne brauchen mehr Substanz und Konkretisierung“, sagten die Ministerinnen und Minister für Klimaschutz Franz Untersteller (Baden-Württemberg), Dr. Joachim Lohse (Bremen), Priska Hinz (Hessen), Stefan Wenzel (Niedersachsen), Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen), Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) und  Robert Habeck (Schleswig-Holstein).

Die Landesministerinnen und -minister begrüßen grundsätzlich die Einsicht der Bundesregierung, dass sie ohne weiteres Handeln ihre eigenen Klimaschutzziele verfehlen wird. „Leider bleiben beide Konzepte weit hinter den Möglichkeiten effektiven Klimaschutzes zurück. Eine Uneinigkeit zwischen den Bundesministerien in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz ist in den schwammigen Aussagen der Handlungskonzepte deutlich erkennbar. Mit dem bislang vorliegenden Maßnahmenkatalog kann Deutschland sein Klimaschutzziel nicht ansatzweise erreichen, obwohl auch der jüngste IPCC-Sachstandsbericht und die Extremwettereignisse im Sommer 2014 eine klare Sprache sprechen“, so die Ministerinnen und Minister. 

Die sieben Landesministerinnen und -minister für Klimaschutz haben die Bundesregierung deshalb aufgefordert, folgende Punkte in das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz aufzunehmen beziehungsweise stärker als bisher zu berücksichtigen:

  1. Klimaschutzgesetz des Bundes: Ziele und Zwischenziele für den Klimaschutz in Deutschland bis zum Jahr 2050 sowie die Erstellung eines verbindlichen Klimaschutzplans sollen Gegenstand eines Klimaschutzgesetzes des Bundes werden.

  2. Weiterentwicklung des Kraftwerksparks: Der bestehende Kraftwerkspark muss im Hinblick auf eine rasche CO2-Emissionsminderung weiterentwickelt werden. Dabei geht es nicht um einen Sofortausstieg aus der Kohleverstromung, sondern um eine schrittweise, aber beherzte Reduzierung bestehender fossiler Kapazitäten. Schon heute sollten sehr alte fossile Kraftwerke  mit geringen Wirkungsgraden und starken Luftschadstoffemissionen aus dem Markt genommen werden. Dies ist eine Frage, die auch im Rahmen der anstehenden Entscheidungen zum Strommarktdesign der Zukunft mit beantwortet werden muss.

    Zudem muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien in der beabsichtigten Geschwindigkeit sichergestellt werden, um die erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen. Aus diesem Grund soll bereits 2015 die Wirkung des EEG entsprechend evaluiert werden um im Falle einer erkennbaren Verfehlung der definierten Ausbaupfade entsprechend gegenzusteuern.

  3. Stärkung des europäischen Emissionshandels: Der Emissionshandel muss ein effektives Instrument zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen sein und Anreize für die Investition in CO2-arme Technologien bieten. Eine zeitnahe Reform ist unbedingt notwendig. Hierfür muss sich die Bundesregierung dringend auf europäischer Ebene einsetzen.

  4. Kraft-Wärme-Kopplung: Eine stärkere Förderung von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Nah- und Fernwärmeinfrastruktur ist unverzichtbar. Obwohl der Wärmesektor die wohl größten ungehobenen Klimaschutzpotenziale birgt, sucht man Projekte zur erneuerbaren Wärmeversorgung im Klimaschutzaktionsprogramm vergebens.

  5. Abbau klimaschädlicher Subventionen: Ein entschlossener Abbau klimaschädlicher Subventionen muss kurzfristig erfolgen.

  6. Energieeffizienz: Die bestehenden Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz müssen vor allem im Gebäudebereich gestärkt werden. Zusätzliche Fördermittel, insbesondere für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes, sind erforderlich sowie die Benennung einer ambitionierten Sanierungsrate als Ziel des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz.

Beide Handlungskonzepte können so zu wirksamen Klimaschutz-Instrumenten werden. Die für Klimaschutz zuständigen Landesministerien und die kommunalen Spitzenverbände haben rund 150 Maßnahmenvorschläge zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beigesteuert, die in Teilen und in unterschiedlicher Ausprägung Eingang in den Entwurf zum Aktionsprogramm 2020 gefunden haben. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz sollen am 3. Dezember 2014 im Bundeskabinett verabschiedet werden.

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