Datenschutz

Datenschutzkonforme Bildungsplattform kommt

Schülerinnen und Schüler in Leutenbach nehmen im Klassenzimmer einer neunten Klasse am Unterricht mit Hilfe von Laptops und Tablets teil.

Schulen, die derzeit Microsoft-Produkte nutzen, wird deren Nutzung durch den Landesdatenschutzbeauftragten nicht pauschal untersagt bis eine datenschutzkonforme Gesamtlösung gefunden ist. Der nun eingeschlagene Weg stellt die Möglichkeit für digitalen Unterricht an den Schulen auch zukünftig sicher.

Einsatzbereite digitale Lösungen sind gerade in der aktuellen pandemiebedingten Sondersituation an Schulen essentiell. „Daher ist es eine gute Nachricht, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) den Schulen, die derzeit Microsoft-Produkte einsetzen, dies nicht pauschal untersagen wird, bis das Land eine datenschutzkonforme Lösung gesamtheitlich zur Verfügung stellt“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit dem LfDI nun eine Lösung im Sinne der Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gefunden haben. Darüber haben wir die Schulen am 22. Juli informiert.“

Das Kultusministerium und die Landesdatenschutzbehörde sind sich darüber einig, dass dem Datenschutz gerade im Zusammenhang mit den sehr sensiblen Daten von Schülerinnen und Schülern eine besondere Bedeutung zukommt. Daher hat das Kultusministerium die Empfehlung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Stefan Brink akzeptiert und entschieden, die Komponenten der digitalen Bildungsplattform, die im Rahmen eines Pilotprojekts mit Microsoft-Software getestet und vom LfDI für nicht datensicher genug befunden wurden, auszuschreiben. Auf diesem Weg soll den Schulen so bald wie möglich eine sichere und datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund des Vergaberechts ist eine Ausschreibung notwendig, das hierfür erforderliche Verfahren wird das Kultusministerium nach den Sommerferien in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten einleiten. „Wir unterstützen die Entscheidung des Kultusministeriums, eine datenschutzkonforme Bildungsplattform bereitzustellen“, sagt Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink. „Der nun eingeschlagene Weg nützt Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften.“ 

„Möglichkeit des digitalen Unterrichts sicherstellen“

Aufgrund der Fristen des Vergaberechts ist eine Anpassung des Zeit- und Projektplans der Digitalen Bildungsplattform notwendig. „Nicht betroffen sind deren bereits vorhandene Bausteine wie Moodle, itslearning, BigBlueButton, Sesam oder Threema. Diese werden wir den Schulen weiterhin zur Verfügung stellen, und perspektivisch sollen diese auch ausgebaut werden“, sagt Staatssekretärin Sandra Boser und ergänzt: „Damit und mit der nun getroffenen Vereinbarung mit dem LfDI können wir die Möglichkeit für digitalen Unterricht an den Schulen auch zukünftig sicherstellen.“ 

Im Hinblick auf die vereinbarte datenschutzkonforme Gesamtlösung hat LfDI Brink unterdessen angekündigt, seine Beratungsleistungen für die Schulen zu intensivieren: „Insbesondere bei konkreten Beschwerden, denen wir weiterhin nachgehen werden, möchte ich zunächst gemeinsam mit den Schulen nach möglichen Lösungen suchen. Zugleich wollen wir die Datenschutzkompetenz an den Schulen stärken.“ Dies soll vor allem dadurch geschehen, indem der LfDI die Angebote seines Bildungszentrums BIDIB ausbaut. Damit sollen Schulen, schulische Datenschutzbeauftragte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über den Datenschutz aufgeklärt und dafür sensibilisiert werden.

Im Rahmen des Aufbaus der digitalen Bildungsplattform hat das Kultusministerium in einem Pilotprojekt gemeinsam mit dem LfDI den Einsatz von Komponenten von Microsoft Office 365 in einer speziell und mit der Hilfe von der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) so datensparsam wie möglich konfigurierten Variante geprüft. Im Ergebnis hat der LfDI aus datenschutzrechtlichen Gründen empfohlen, im Schulbereich von einer Nutzung der im Pilotprojekt getesteten Konfiguration von Softwarelösung und Online-Diensten abzusehen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Empfehlung des LfDI hinsichtlich der Nutzung der geprüften Version von Microsoft Office 365 an Schulen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Digitale Bildungsplattform
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Das BIDIB

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