Auf Initiative des Umweltministeriums haben der Datenschutzbeauftragte des Landes, Jörg Klingbeil, und der Amtschef im Umweltministerium, Helmfried Meinel, über den weiteren Umgang mit wichtigen Sicherungskopien des Serverbestandes des Ministeriums vom März 2011 gesprochen.
Speziell ging es um die Frage, wie die dienstlichen E-Mails der früheren Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner und ihres Amtschefs Bernhard Bauer zur Nutzung an den Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ übermittelt werden können. Damit zusammenhängend wurde auch die Frage besprochen, wie mit den übrigen vorhandenen Daten von rund 600 ehemaligen und aktuellen UM-Mitarbeitern verfahren werden solle.
Grundlage für die Besprechung im Umweltministerium war das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. August. Mit diesem Urteil lassen die Richter zu, dass die Postfächer von Tanja Gönner und Bernhard Bauer zur Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss verwendet werden. Damit bestätigen sie die Rechtsauffassung des Umweltministeriums. Allerdings werten die Richter die Aufbewahrung der Sicherungskopien bis lange nach dem Regierungswechsel als „wahrscheinlich rechtswidrig“.
Die noch vor dem Regierungswechsel im März 2011 gemachten Sicherungskopien seien im Zuge der Regierungsumbildung und des Neuzuschnitts des Umweltministeriums aufbewahrt worden, sagte Helmfried Meinel. Es habe jedoch keine standardisierten Löschvorgaben gegeben und keine Widervorlage-Systematik, um zu überprüfen, wann der Aufbewahrungszweck erfüllt gewesen sei, also wann faktisch hätte ausgeschlossen werden können, dass die Daten noch benötigt werden, um Fehler im EDV-System zu korrigieren.
„Die Kopien sind erst wieder ins Bewusstsein gerückt, als der Untersuchungsausschuss für seine Beweiserhebung nach vorhandenen Unterlagen zu Stuttgart 21 gefragt hat. Das war Ende 2013 und damit aus datenschutzrechtlicher Sicht vermutlich zu einem Zeitpunkt, an dem sie bereits hätten gelöscht sein müssen. Dass das nicht passiert war, war kein vorsätzliches Handeln, sondern schlicht ein Versehen, das wir bedauern“, erklärte Ministerialdirektor Helmfried Meinel gegenüber dem Datenschutzbeauftragten.
Meinel betonte, dass die Daten zu keinem Zeitpunkt lesbar gewesen seien. Bei den Sicherungskopien handele es sich um Magnetbänder, die ohne technische Aufbereitung unleserlich seien. Diese Aufbereitung habe bislang nicht stattgefunden, so dass die Daten nach wie vor versiegelt seien.
Weiteres Prozedere mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes erörtert
Jörg Klingbeil und Helmfried Meinel sind übereingekommen, dass es jetzt darum gehe, mit größtmöglicher Datensicherheit die Postfächer von Tanja Gönner und Bernhard Bauer von den übrigen Daten zu trennen und dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen.
Vorstellbar wäre ein Verfahren, das das Umweltministerium in seinen Grundzügen bereits im Februar 2014 vorgeschlagen hat und das auch mit den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs vereinbar ist. Helmfreid Meinel: „Wir bieten an, von einer auf Computer-Forensik spezialisierten Fachfirma die Postfächer Gönner/Bauer von den übrigen Daten zu isolieren, sie versiegelt und ungelesen an den vom VGH verlangten Richter zur Auswertung weiterzuleiten und die übrigen Daten umgehend löschen zu lassen.“ Dem Richter obliege es dann, die für die Beweiserhebung relevanten dienstlichen Mails der früheren Umweltministerin und ihres Amtschefs für den Untersuchungsausschuss freizugeben.
Herr des Verfahrens ist aber der Untersuchungsausschuss, der in seiner Sitzung am 11. September den Beweisbeschluss in Bezug auf die angeforderten Mails und die Verfahrensvorgaben des Verwaltungsgerichtshofs in Sachen Datenschutz aktualisieren muss. Insbesondere müsse er einen Richter mit der Auswertung der Postfächer beauftragen.