„Das Spritzen von Getreide mit Glyphosat zur Abreifebeschleunigung kurz vor der Ernte – die sogenannte Sikkation – ist problematisch, weil dabei eine erhöhte Gefahr besteht, dass Rückstände im Lebensmittel verbleiben“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.
„Nachweise von Glyphosat in menschlichem Urin zeigen, dass dieses Pestizid in ganz Europa zur Hintergrundbelastung beim Menschen beiträgt. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat sich daher Baden-Württemberg im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, die Glyphosatanwendung zur Ernteerleichterung zu verbieten. Die regelmäßige Anwendung von Glyphosat zur Sikkation entspricht ohnehin nicht der guten fachlichen Praxis“, so Bonde weiter. Mit der heute durch den Bundesrat verabschiedeten Entschließung werde die Bundesregierung aufgefordert, dieser immer noch verbreiteten landwirtschaftlichen Praxis einen Riegel vorzuschieben.
Ländermehrheit befürwortet auch Verbot im Haus- und Kleingartenbereich
„Da die Rückstände von Glyphosat in Oberflächengewässern auch zehn Jahre nach Einführung von Abgabevorschriften nach wie vor zu hoch sind, ist anzunehmen, dass im Haus- und Kleingartenbereich immer noch unsachgemäße Anwendungen erfolgen“, so Bonde. So sei es beispielsweise nicht erlaubt, Flächen wie Wege und Garageneinfahrten mit Spritzmitteln zu behandeln. „Da sich die Abgabe an private Anwender so gut wie nicht kontrollieren lässt, ist eine Mehrheit der Bundesländer dafür, die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich zu verbieten. Mit diesem Verbot hätten wir eine echte Chance, die nach wie vor zu hohe Hintergrundbelastung mit diesem Pestizid in der Umwelt und beim Menschen zu senken“, so Bonde abschließend. Im Haus- und Kleingartenbereich stünden ohnehin alternative mechanische Verfahren zur Unkrautbeseitigung zur Verfügung.
Glyphosateinsatz kurz vor der Ernte
Verbraucherminister Alexander Bonde hatte bereits im Juli die Bundesregierung aufgefordert, den Glyphosateinsatz kurz vor der Ernte rechtlich zu unterbinden. Mit der Bundesratsinitiative will Baden-Württemberg diesen Prozess nun beschleunigen. Das Totalherbizid Glyphosat wird derzeit im Auftrag der Europäischen Union vom berichterstattenden Mitgliedstaat Deutschland einer neuerlichen Risikobewertung unterzogen. Der Bericht wird im Herbst 2013 erwartet und soll die Grundlage für Maßnahmen auf europäischer Ebene sein. Den Bundesbehörden kommt daher beim Thema Glyphosat eine besondere Bedeutung zu. Der österreichische Nationalrat hatte bereits im Sommer im Vorgriff ein sofortiges Verbot von Glyphosat zur Behandlung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte beschlossen.
Studie zur Glyphosatbelastung in menschlichem Urin
Eine vom BUND durchgeführte Studie zur Glyphosatbelastung in menschlichem Urin wurde im Grundsatz von Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigt. Selbst wenn die gefundenen Rückstände in Lebensmitteln unter den derzeit gültigen Höchstgehalten liegen, ist eine nahe vor dem Erntezeitpunkt liegende Anwendung von Glyphosat zur Reifebeschleunigung (Sikkation) vermutlich die Haupteintragsquelle in die Lebensmittelkette. Insbesondere dieser Anwendungsbereich bedarf daher einer besonders kritischen Überprüfung. Die baden-württembergische Landwirtschaftsverwaltung rät zwar grundsätzlich von der Anwendung zur Sikkation ab. Ohne ein Verbot auf Bundesebene ist die Anwendung jedoch weiter möglich.