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Bundesrat beschließt Hinweisgeberschutzgesetz

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Der Bundesrat hat das Gesetz zum Hinweisgeberschutz einstimmig beschlossen. Innenminister Thomas Strobl begrüßte den im Vermittlungsausschuss entstandenen Kompromiss.

Nachdem der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz erarbeitet hat, ist das Gesetz heute einstimmig im Bundesrat beschlossen worden. Dazu sagte der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl, der am Dienstag auch Baden-Württemberg im Vermittlungsausschuss vertreten hat:

„Wir haben im Vermittlungsausschuss den Weg frei gemacht für einen tragfähigen Hinweisgeberschutz – und damit ein ‚echtes Vermittlungsergebnis‘ erzielt. So haben wir ein von der Berliner Ampel ins Werk gesetztes Bürokratiemonster abgewendet. Denn für den ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel galt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Wir mussten gerade aus Baden-Württemberg heraus die Schrauben noch einmal ganz entscheidend nachziehen. Aus einem Bürokratiemonstrum haben wir ein ordentliches Gesetz gemacht. Ein Gesetz, mit dem auch gerade die kleineren und mittleren Unternehmen, die Familienbetriebe, das Handwerk und der Mittelstand leben können. Gerade für uns, in Baden-Württemberg, als Land des Mittelstands, der Hidden Champions und der Weltmarktführer, ist das ganz besonders wichtig. Unsere Unternehmen sind aktuell schon genug Unsicherheiten, Belastungen und vor allem Bürokratie ausgesetzt – da durfte Berlin durch dieses Gesetz nicht noch eine Schippe drauflegen. Diesen Webfehler der Berliner Ampel haben wir im Vermittlungsausschuss korrigiert, so dass das Gesetz – wenn auch mit von der Bundesregierung zu vertretendem erheblichem Zeitverzug – jetzt vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen und auf den Weg gebracht werden konnte.

Nach langem Ringen erst hat die Bundesregierung schließlich auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Weg zurückgefunden – und den Vermittlungsausschuss angerufen. An dieser Stelle möchte ich grundsätzlich an die Bundesregierung appellieren – und das tue ich auch als jemand, der für die Bundesseite über viele Jahre Vorsitzender des Vermittlungsausschusses von Deutschem Bundestag und Bundesrat selber gewesen war: Der Bund muss die Länder und die Kommunen etwas ernster nehmen als er dies derzeit tut. Wir brauchen einander, um bei Konflikten und schwierigen Lagen vertrauensvoll miteinander zu sprechen und gute Lösungen für die Menschen im Land zu finden. Den Weg, den die Bundesregierung hier zunächst eingeschlagen hat, war nicht nur ein verfassungsrechtlich höchst fragwürdiges Vorgehen – es war auch alles andere als eine vertrauensbildende Maßnahme. Eine Wiederholung sollte es in der Bund-Länder-Beziehung nicht mehr geben.“

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