„Der Mensch übernimmt Verantwortung für seine Mitgeschöpfe. Angesichts des gesellschaftlichen Wertewandels und des gestiegenen Bewusstseins für den Tierschutz ist es dringend notwendig, das Tierschutzgesetz grundlegend zu modernisieren. Leider hat die Bundesregierung die Mehrzahl der Vorschläge der Länder nicht aufgegriffen und konnte selbst ihre wenigen eigenen Vorschläge nicht durchsetzen. Stattdessen blockiert die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit selbst kleinste Fortschritte. Die Verletzung durch Schenkelbrand soll beibehalten werden, die schmerzhafte Ferkelkastration ohne Betäubung soll unnötigerweise länger erlaubt bleiben und Qualzucht-Tiere sollen auch weiter in Ausstellungen und Wettbewerben vorgeführt werden können. Das ist schwarz-gelbe Retro-Politik, die den Tierschutz nicht verbessert, sondern in mehreren Bereichen sogar verschlechtert“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. Deshalb halte Baden-Württemberg die Anrufung des Vermittlungsausschusses dringend für geboten.
Tierschutzfreundliche Alternativen konsequent nutzen
„Die vorhandenen tierschutzfreundlichen Alternativen müssen auf jeden Fall genutzt werden. Der Schenkelbrand ist schon deswegen eine vermeidbare Belastung, weil jedes Pferd nach geltendem EU-Recht ohnehin mit einem Chip gekennzeichnet werden muss. Baden-Württemberg geht hier voran und hat den Schenkelbrand beim Haupt- und Landgestüt in Marbach abgeschafft“, so Bonde. Auch zur betäubungslosen Ferkelkastration gebe es genügend praktikable Alternativen wie etwa Impfverfahren, die Ebermast oder die Kastration unter Betäubung. Der Qualzucht, also der Zucht von Merkmalen, die Schmerz und Leid für die Tiere bedeuten, könne schon durch das Verbot von Wettbewerben mit diesen Tieren ein Großteil der zweifelhaften Attraktivität genommen werden. Bei Tierversuchen für Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke sei es wichtig, die fragwürdige Anzeigepflicht durch ein ordentliches Genehmigungsverfahren zu ersetzen, das den zuständigen Behörden einen bisher nicht vorhandenen Prüfauftrag zuspricht. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung bei diesen Tierversuchen den jetzigen Zustand beibehalten will, der offensichtlich gegen geltendes europäisches Recht verstößt“, so Bonde abschließend.