Das Land hat ein erhebliches Interesse das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl in unveränderter Höhe institutionell zu fördern. Die Forderung des Landesrechnungshofes, die jährliche Förderung in Höhe von 100.000 Euro einzustellen, sei nicht nachvollziehbar.
„Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl ist in der deutsch-französischen Grenzregion kompetenter Ansprechpartner für baden-württembergische Bürgerinnen und Bürger bei grenzüberschreitenden Fragen rund um den Verbraucherschutz. Die Forderung des Landesrechnungshofes, die jährliche Förderung in Höhe von 100.000 Euro einzustellen, ist daher nicht nachvollziehbar. Vielmehr werde ich mich dafür stark machen, die institutionelle Förderung unverändert fortzusetzen. Ich stehe zur institutionellen Förderung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl in der bisherigen Höhe“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde beim Besuch des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl (Ortenaukreis).
Selbstverständlich seien alle Landesministerien gezwungen, weiter ihren Teil dazu beizutragen, damit die ehrgeizigen Sparziele erreicht werden können. „Für die baden-württembergische Verbraucherpolitik ist das ZEV als binationale grenzüberschreitende Einrichtung allerdings unverzichtbar. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hält eine institutionelle Förderung des ZEV von 100.000 Euro jährlich weiterhin für angemessen“, sagte Bonde.
Online-Schlichter ist europaweites Vorbild für außergerichtliche Streitbeilegung
„Bereits seit fünf Jahren profitieren baden-württembergische Verbraucherinnen und Verbraucher von der neutralen und kostenfreien Online-Schlichtungsstelle, auch Online-Schlichter genannt, die beim ZEV angesiedelt ist“, so Bonde weiter. Gestartet war der Online-Schlichter als Pilotprojekt in Baden-Württemberg. „Durch Vorgaben der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung (ADR-Richtlinie) sind mittlerweile alle europäischen Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Mitte 2015 Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zu etablieren. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll im Zuge der Umsetzung der Richtlinie der von Baden-Württemberg als Pilotprojekt gestartete Online-Schlichter bundesweit ausgebaut werden und so künftig allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zur Verfügung stehen“, erläuterte Bonde.
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl ist eine binationale Einrichtung, die auf deutsch-französische Verbraucherthemen spezialisiert ist. So ist das ZEV Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher bei grenzüberschreitenden Fragen rund um den Verbraucherschutz. Mit umfangreichem Informationsmaterial, individueller Beratung und Angeboten zur außergerichtlichen Streitbeilegung hilft das ZEV bei grenzüberschreitenden Herausforderungen im Verbraucheralltag.
Der Standort Kehl an der deutsch-französischen Grenze liegt in einer der wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Sie ist gleichzeitig eine der wichtigsten Pilotregionen in Bezug auf die Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes. Der individuelle Waren- und Dienstleistungsverkehr ist hier besonders intensiv. Davon profitiert derzeit vor allem die baden-württembergische Wirtschaft. Diese Grenzregion hat Laborcharakter für den grenzüberschreitenden und europäischen Verbraucherschutz. Die praktischen Erfahrungen und Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher aus Grenzregionen sind ein unverzichtbarer Gradmesser aus dem Alltag.
Die grün-rote Landesregierung arbeitet daran, den Verbraucherschutz im Land, in Deutschland und in Europa weiterzuentwickeln und die europäische, grenzüberschreitende Verbraucherinformation zu stärken. Aus diesen Gründen besteht aus Sicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weiterhin ein erhebliches Interesse des Landes an der institutionellen Förderung des ZEV. Der grenzüberschreitende und europäische Verbraucherschutz soll auch zukünftig mit Unterstützung des Landes weiterentwickelt und dauerhaft gestärkt werden. Nur so können die in der Grenzregion gewonnenen Erkenntnisse in die baden-württembergische, deutsche und europäische Verbraucherpolitik aufgenommen werden.
Online-Schlichter
Die im Sommer 2009 geschaffene Schlichtungsstelle ist auf Streitfälle spezialisiert, denen im Internet zwischen Verbrauchern und Unternehmern geschlossene Verträge zugrunde liegen. Bei der Online-Schlichtungsstelle handelte es sich zunächst um das Pilotprojekt „Online-Schlichter Baden-Württemberg“. Diesem schlossen sich seit Bestehen weitere Bundesländer und Wirtschaftspartner an. Durch den erweiterten Trägerkreis steht die Online-Schlichtung seit dem Jahr 2013 rund 37 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürgern offen. Rechtlich getragen wird das Projekt vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl.
Alternative Streitbeilegung
Im Mai 2013 verkündeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie über alternative Streitbeilegung (ADR, Alternative Dispute Resolution) und die Verordnung über Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR, Online Dispute Resolution). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung für alle Streitigkeiten zwischen in der EU wohnhaften Verbraucherinnen und Verbrauchern und einem im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedsstaats niedergelassenen Unternehmen aus Verträgen über Kauf oder Dienstleistungen zu schaffen. Sie legt Mindestanforderungen für das Streitbeilegungsverfahren, Organisation, Ausstattung und Berichtspflichten der Streitbeilegungsstellen fest und sieht eine Prüfung und Meldung der nach der Richtlinie zugelassenen Verbraucherstreitbeilegungsstellen an die Kommission vor.