Qualität statt Quantität beim Weinanbau: Verbraucherminister Alexander Bonde macht sich dafür stark, den Weinanbau in der Europäischen Union nicht auf beliebige Flächen auszudehnen.
„In der EU wird Qualitätswein bisher in guten Lagen nach strengen Qualitätsstandards erzeugt. Dieses System von Qualitäts- und Anbauregeln hat sich im europäischen Weinbau seit Jahrzehnten bewährt. Die Vorschläge der EU, den Anbau von Weinreben auf beliebigen Flächen zu ermöglichen, sind nicht nur schädlich für die Qualitätspolitik im Weinbau. Sie gefährden auch die Weinkulturlandschaft mit dem aufwändigen Steillagenweinbau und den zunehmenden Wirtschaftsfaktor Weintourismus“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Brüssel. Die EU müsse bei Reformen ganzheitlich denken und Auswirkungen auf Weinqualität, Winzerfamilien und die regionale Wirtschaft in ihre Überlegungen einbeziehen.
EU-Expertengruppe setzt nach wie vor auf deutliche Flächenzuwächse
Eine breite Mehrheit von weinbautreibenden Mitgliedsstaaten und Weinbauregionen Europas sowie des Europäischen Parlaments hat sich gegen die von der EU-Kommission geplante komplette Liberalisierung des Rebanbaus ausgesprochen. Daher hat die Kommission im letzten Jahr eine hochrangige Expertengruppe („High Level Group on Wine Planting Rights“) eingesetzt. Die Expertengruppe hat am 11. Februar ihren Arbeitsbericht und einen neuen Vorschlag veröffentlicht. Kernpunkt des Vorschlags ist, das bewährte Pflanzrechtesystem durch ein neues Zulassungssystem zu ersetzen.
„Positiv ist die Abkehr von der kompletten Freigabe des Rebanbaus. Stattdessen sollen die Rebflächen jedes Jahr um einen bestimmten Prozentbetrag erweitert werden. Die Vorschläge lassen im Moment jedoch vieles offen. Klar scheint nur, dass die EU-Kommission nach wie vor auf mehr Quantität statt Qualität setzen will. Sollten Zuwachsraten von zwei oder drei Prozent jährlich definiert werden, wäre das eine Freigabe des Rebanbaus durch die Hintertür, die wir entschieden ablehnen. Die profilierten Qualitätsweine aus unseren Weinbauregionen dürfen nicht zur Massenware verkommen“, so Bonde.
Weinbautreibende Mitgliedsstaaten wollen bewährtes System erhalten
Der Vorschlag der elf weinbautreibenden Mitgliedsstaaten sieht vor, das bestehende System beizubehalten und den Mitgliedsstaaten einmalig in moderatem Umfang Neuanpflanzungsrechte zuzugestehen. „Ein Systemwechsel sollte nur dann erfolgen, wenn damit auch eine Verbesserung der Wettbewerbskraft der europäischen Winzer und ein verbessertes Gleichgewicht von Ökonomie, Ökologie und den sozialen Aspekten im Weinbau erreicht werden kann“, mahnte Minister Bonde. Der Minister forderte zusammen mit dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV), Jean-Paul Bachy und Aly Leonardy, dem Deutschen Weibaupräsidenten Norbert Weber, den Badischen und Württembergischen Weinbaupräsidenten Kilian Schneider und Hermann Hohl sowie den Europaabgeordneten Dr. Herbert Dorfmann, Martin Häusling und Christa Klaß die Kommission auf, die Vorschläge der elf Mitgliedsstaaten entsprechend einzubeziehen. „Es geht nicht nur um eine sinnvolle europäische Rahmenregelung, sondern um Gestaltungsmöglichkeiten in den Mitgliedsstaaten und Regionen“, so Bonde abschließend.
Hintergrundinformationen
Mit der letzten Reform des Weinmarktes hat die EU im Jahr 2008 beschlossen, den seit 1976 bestehenden Anbaustopp für Reben nur noch bis Ende 2015 in Europa zu befristen. Danach kann der Anbaustopp von den Mitgliedsstaaten bis höchstens Ende 2018 verlängert werden.