Medizinische Versorgung

Bewerbungsfrist für Landarztquote endet am 31. März

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Ein Schild mit der Aufschrift „Arzt“ hängt an einer Straßenlaterne.

Seit Anfang März können sich Interessierte wieder um einen von 75 Medizin-Studienplätzen bewerben, die im Rahmen der Landarztquote Baden-Württemberg vergeben werden. Im Auswahlverfahren werden mehrere Kriterien berücksichtigt.

Die Vergabe der 75 Medizin-Studienplätze im Rahmen der Landarztquote ist dabei weder von der Abi-Note noch von einer besonders langen Wartezeit abhängig. Entscheidend sind vielmehr Kriterien wie

  • das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge,
  • eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf,
  • ein abgeleisteter Freiwilligendienst mit Patientenkontakt,
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt

und das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, in dem die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit bewertet wird.

Mehr als die Abitur-Note entscheidend

„Aus gutem Grund berücksichtigen wir bei unserem Auswahlverfahren nicht nur die Abi-Note. Denn gute Hausärztinnen und Hausärzte zeichnen sich neben dem fachlichen Wissen auch durch Empathie und Sozialkompetenz aus“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

„Die Landarztquote ist eine Chance, denn sie ermöglicht engagierten jungen Menschen ihren Traum vom Medizinstudium und sichert die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay. „Mit einer Bewerbung haben auch diejenigen eine echte Chance, die im herkömmlichen Zulassungsverfahren nicht zum Zug kommen, aber durch berufliche oder ehrenamtliche Vorerfahrungen erwarten lassen, dass ihnen die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt besonders am Herzen liegt.“

Die 75 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich dazu, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet in Baden-Württemberg zu arbeiten. Wer diese Chance nutzen und schon im kommenden Wintersemester beginnen möchte, muss sich aber beeilen: Bewerbungen sind nur noch bis Donnerstag, 31. März 2022, online über das Bewerbungsportal zur Landarztquote möglich.

Landarztquote und Fördermaßnahmen des Landes

Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren für ganz Baden-Württemberg zuständig.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich darüber hinaus mit vielfältigen Maßnahmen dafür ein, die ärztliche Versorgung zu sichern. So werden digitale Angebote für die Patientinnen und Patienten vorangebracht und die Modellprojekte „Genossenschaftliche Hausarztmodelle“ unterstützt. Schon seit 2012 fördert das Land mit dem Programm Landärzte verschiedene Projekte wie Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen und die Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung. Allein mit diesem Förderprogramm hat das Land bereits insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gezielt und erfolgreich in die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung investiert. Mit zehn Millionen Euro fördert das Land die Einrichtung von Primärversorgungszentren als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen.

Quelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gemeinsam mit Regierungspräsidium Stuttgart

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