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Bericht zur Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität 2021

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Eine Person wird von Polizisten in den Bundesgerichtshof gebracht. Am Tag nach der Zerschlagung einer mutmaßlichen rechten Terrorzelle am 14. Februar 2020 sind die ersten Festgenommenen in Karlsruhe zu Haftrichtern des Bundesgerichtshofs (BGH) gebracht worden.

Innenminister Thomas Strobl hat die Zahlen zur organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität vorgestellt. Während die Zahlen bei der organisierten Kriminalität leicht stiegen, gingen die Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität ingesamt zurück.

„In diesem Jahr jährt sich zum 30. Mal der tödliche Mordanschlag auf den italienischen Richter Giovanni Falcone am 23. Mai 1992. Neben ihm fielen diesem schrecklichen Anschlag seine Frau, Francesca Morvillo, und die Männer seiner Eskorte, Vito Schifani, Rocco Dicillo und Antonio Montinaro, zum Opfer. Uns wurde mit diesem Attentat vor Augen geführt, mit welcher Brutalität die Organisierte Kriminalität ihre Verbrechen verübt.

Im Jahr 2021 haben wir eine Reihe von großen Erfolgen bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität erreicht. Die Ermittlungen gingen dabei weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Damit weder die Organisierte Kriminalität noch die scheinbar im verborgenen stattfindende Wirtschaftskriminalität ihre Machtansprüche gelten machen können, bekämpfen wir sie vor Ort im Land und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden anderer Länder und Europol“, sagte Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung des Berichts zur Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2021 am 27.Mai 2022.

Mehr Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität

Die Polizei Baden-Württemberg führte im Jahr 2021 insgesamt 37 Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Organisierten Kriminalität (OK-Verfahren). Damit ist die Anzahl im Vergleich zum vorangegangenen Jahr (2020: 33) leicht angestiegen. Dem Großteil der OK-Verfahren (19) lagen mit knapp über 51 Prozent Straftaten aus dem Bereich der Rauschgiftkriminalität zugrunde. Ungefähr 16 Prozent der OK-Verfahren betrafen den Bereich der Wirtschaftskriminalität (sechs) und etwa acht Prozent die Eigentumskriminalität (drei). Drei Verfahren sind dem Bereich der Cyberkriminalität zuzuordnen, was etwa acht Prozent entspricht.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 171 OK-Vorfeld-Verfahren (Verfahren im Vorfeld der Organisierten Kriminalität) geführt. Das sind elf Verfahren weniger als noch im Vorjahr. Im Bereich der Bandenkriminalität dominieren die Rauschgift-, Eigentums- und Wirtschaftskriminalität. Fast 43 Prozent der OK-Vorfeld-Verfahren betrafen den Bereich der Rauschgiftkriminalität (73). Etwa 32 Prozent der Verfahren entfielen auf den Bereich der Eigentumskriminalität (55) und fast 13 Prozent betrafen den Bereich Wirtschaftskriminalität (22).

„Beispielsweise konnten in einer von Eurojust koordinierten Aktion Polizeieinheiten aus Deutschland und Italien einen wichtigen Schlag gegen die italienische Mafia vollziehen. Dabei wurde eine Vielzahl von Haftbefehlen in Italien und Deutschland vollstreckt. Zur Sicherung der Taterträge wurden in Deutschland und Italien Vermögensarreste von mehreren Millionen Euro erlassen. Dieses Verfahren stellt ein eindrückliches Beispiel aus dem vergangenen Jahr dar“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Wirtschaftskriminalität rückläufig

Die Wirtschaftskriminalität nimmt gegenüber dem Vorjahr um 52,9 Prozent auf 5.003 Fälle ab und erreicht damit den niedrigsten Wert seit fünf Jahren. Fallstarke Verfahren mit hunderten oder tausenden Einzelfällen führen zu statistischen Schwankungen im Bereich Wirtschaftskriminalität. Die Zahl der Tatverdächtigen sinkt um 6,6 Prozent auf 2.774 Personen. Der Gesamtschaden im Bereich Wirtschaftskriminalität nimmt um 17,9 Prozent auf rund 277 Millionen Euro ab. Dies entspricht 50 Prozent des rund 556 Millionen Euro hohen Gesamtschadens, den die Kriminalität in Baden-Württemberg im Jahr 2021 verursacht hat.

Die Fallzahlen im Subventionsbetrug steigen im Jahr 2021 um 38,1 Prozent auf 460 Fälle (Vorjahr 333 Fälle) und der verursachte Schaden steigt von rund 3,87 Millionen deutlich auf rund 7,65 Millionen Euro. Grund hierfür sind die Anzeigen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen. Die Fallzahlen des Infektionsschutzgesetzes gehen gegenüber dem Vorjahr um 77,1 Prozent auf 89 Fälle (Vorjahr 389 Fälle) zurück. Damit gleicht sich der Bereich schrittweise an das Niveau vor der Pandemie (Vorjahr 43 Fälle) an. In lediglich zwei Fällen nutzten OK-Gruppierungen neue Tatgelegenheiten, die sich aus der Pandemielage ergaben.

Für die Phänomene „falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und Schockanruf“ ist ein Rückgang der Fallzahlen um 21,0 Prozent auf 11.770 Fälle (Vorjahr 14.905 Fälle) zu beobachten. Der überwiegende Teil der bekannt gewordenen Taten verbleibt mit 96,3 Prozent (Vorjahr 97,2 Prozent) im Versuchsstadium. Im Jahr 2021 waren die Täterinnen und Täter in 441 Fällen (Vorjahr 416 Fälle) erfolgreich.

„Baden-Württemberg ist für Kriminelle kein gutes Pflaster. Wer sich durch Straftaten bereichern will, ist bei uns fehl am Platz. Wir werden das organisierte Verbrechen weiterhin konsequent und in enger Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern bekämpfen. Wir halten den Druck hoch. Es ist maßgeblich das Verdienst unserer erfolgreichen Polizeiarbeit, dass wir in Baden-Württemberg in einem der sichersten Länder leben“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

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