Bundesrat

Antrag zu Gunsten von mittelständischen Reiseunternehmen erfolgreich

Touristen stehen an einem Reisebus (Bild: © picture alliance/Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa)

Der Änderungsantrag des Landes zum Gesetzentwurf zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds wurde vom Bundesrat angenommen. Die vorgesehenen Änderungen sollen kleinere und mittlere Touristikbetriebe über den geplanten Entwurf hinaus entlasten.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat erfolgreich für kleine und mittlere Touristikbetriebe eingesetzt. Ein Entwurf des Bundeskabinetts sieht vor, dass die Insolvenzabsicherung für Unternehmen der Reisebranche über einen Reisesicherungsfonds erfolgen soll, in den die Reiseveranstalter einzahlen und über den sie zukünftig die vorgeschriebenen Sicherungsscheine beziehen.

„Durch den vorgeschlagenen Reisesicherungsfonds soll der bereits bezahlte Kaufpreis im Fall der Insolvenz des Reiseanbieters abgesichert werden. Dieser Ansatz geht zwar in die richtige Richtung, greift aber in der aktuellen Krise zu kurz. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden durch die sehr hohen Beiträge zum Aufbau des Fonds derzeit nur noch mehr belastet. Mit dem Änderungsantrag setze ich mich dafür ein, kleine und mittelständische Touristikbetriebe zu entlasten“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Unternehmen entlasten und Flexibilität ermöglichen

Konkret werden in dem Antrag zwei Änderungen gefordert: die Verlängerung des Zeitraums, in dem das Zielkapital des Reisesicherungsfonds aufgebaut werden muss, von fünf auf zehn Jahre, sowie die Erhöhung des Umsatzschwellenwerts, ab dem Reiseunternehmen zu einer Absicherung über den Reisesicherungsfonds verpflichtet sind, von drei Millionen auf 20 Millionen Euro. „Die Reiseunternehmen werden durch die sehr hohen Beiträge zum Aufbau des Fonds vor weitere Herausforderungen gestellt. Ich setze mich deshalb für die Verdoppelung des Zeitraums ein, in dem der Fonds aufgebaut wird. Zudem fordere ich die substanzielle Erhöhung der Umsatzschwelle, ab der für die einzelnen Unternehmen die Pflicht zur Fondsbeteiligung greift. Mittelständischen Reiseunternehmen eröffnet dies die Möglichkeit, zwischen einer Fondsbeteiligung und herkömmlichen Versicherungsangeboten zur Absicherung des Reisepreises zu wählen. In der aktuellen Lage müssen wir alles dafür tun, Unternehmen zu entlasten und ihnen Flexibilität zu ermöglichen.“ 

Ohne einen Sicherungsschein eines Versicherers können Reiseveranstalter keine Pauschalreisen anbieten. Allerdings agieren in Deutschland aktuell die Versicherungsunternehmen in diesem Markt sehr zurückhaltend, was die Preise für die Versicherungspolicen in die Höhe treibt. Dieser Situation soll durch den „Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ begegnet werden. Der Antrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Gesetzesentwurf wurde heute vom Bundesrat angenommen und wird nun im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates der Bundesregierung zugeleitet.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften

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