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Altersteilzeitmöglichkeit für schwerbehinderte Angestellte verlängert

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Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)

Das Land Baden-Württemberg sowie der Beamtenbund und Tarifunion (dbb) haben die tarifvertraglich vereinbarte Verlängerung der Möglichkeit zur Altersteilzeit für schwerbehinderte Angestellte bis zum 31. Dezember 2020 unterzeichnet.

„Mit der Verlängerung der tariflichen Regelung tragen wir den besonderen Interessen schwerbehinderter Beschäftigter Rechnung und ermöglichen einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Unsere schwerbehinderten Landesbeschäftigten können so die Arbeitszeit ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Dabei haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wahl zwischen einem Teilzeit- und einem Blockmodell“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. So könnten die Beschäftigten entweder bis zum Renteneintritt zu 50 Prozent ihrer bisherigen Arbeitszeit beschäftigt werden, oder aber die erste Hälfte der Zeit bis zur Rente in Vollzeit arbeiten, um dann früher in den Ruhestand zu gehen. Das Land stockt das Entgelt der schwerbehinderten Beschäftigten, die davon Gebrauch machen, auf mindestens 83 Prozent des letzten Nettogehalts auf.

Bereits im Jahr 2012 hatte der Arbeitgeberverband des Landes mit dem dbb diesen Tarifvertrag vereinbart, der zunächst bis Ende des Jahres 2016 befristet war. Angesichts des großen Interesses an dieser Altersteilzeitregelung und um die Wichtigkeit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hervorzuheben, hat das Land Baden-Württemberg einer Verlängerung zugestimmt. Schwerbehinderte Tarifbeschäftigte können ab dem vollendeten 55. Lebensjahr einen Antrag stellen und in Teilzeit arbeiten, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch für die Beschäftigten.

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