Hochschule Ludwigsburg

Abberufung der ehemaligen Rektorin rechtmäßig

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Ein Schild weist auf die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg hin.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Vorjahr die vorzeitige Abberufung der ehemaligen Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg für rechtmäßig erklärt. Nun liegt die ausführliche Begründung vor, die das Vorgehen des Wissenschaftsministeriums bestätigt.

Bereits am 1. Oktober 2020 hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) die vorzeitige Abberufung der ehemaligen Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg für rechtmäßig erklärt und damit ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart aufgehoben. Die mündliche Verhandlung hatte am 17. September 2020 stattgefunden. Nun liegt die ausführliche Begründung vor, die das Vorgehen des Wissenschaftsministeriums bestätigt.

Vorgehen des Wissenschaftsministeriums bestätigt

„Die Frage der Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Abberufung der ehemaligen Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg hat das Ministerium, den Untersuchungsausschuss im Landtag, die Landespolitik und die Landespresse sehr lange beschäftigt. Wir sehen uns durch das Urteil des VGH in unserem Umgang mit der Vertrauenskrise an der Hochschule bestätigt. Das Vorgehen in der Hochschule und des Wissenschaftsministeriums wurde vom Gericht als rechtmäßig angesehen. Ich freue mich, dass wir dieses Kapitel nun endgültig schließen können und die Hochschule sich in Ruhe erfolgreich weiter­entwickeln kann“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Der VGH stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass es der Rektorin nicht ge­lungen sei, das Vertrauen der Hochschulgremien wieder zu erlangen und eine funktionierende Zusammenarbeit an der Hochschule zu erreichen. Dass sie das Vertrauen der Gremien verloren habe, werde bereits durch den mit Zweidrittel-Mehrheit getroffenen Abwahlbeschluss angezeigt. Auch der Führungsstil der ehemaligen Rektorin wird vom Gericht kritisiert. Aus nachvollziehbaren Gründen sei keine Möglichkeit mehr gesehen worden, die andauernden und immer weiter eskalierenden Spannungen zu beenden.

Auch die Unabhängigkeit der vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Kom­mission wird vom VGH ausdrücklich bestätigt. Das Gericht bezweifelte zwar, dass es für die Einsetzung der Kommission eine hinreichende Rechtsgrundlage gegeben habe. Dies schlägt aber auf das Ergebnis nicht durch, da der VGH anerkennt, dass sich die Ergebnisse der Kommission auch schon aus der Aktenlage ergeben hätten. Auch die Gremien seien durch die Arbeit der Kommission in keiner Weise getäuscht worden.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württmberg vom 11. Februar 2021

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