Für den Erhalt und die Sanierung von 126 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft nun rund 6,45 Millionen Euro frei gegeben. Insgesamt wurden in dieser und den beiden zurückliegenden Tranchen des Denkmalförderprogramms 2015 rund 17,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
„Mit den Mitteln fördern wir allein in diesem Jahr die Sanierung von 425 Denkmalen im Land“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 13. November 2015. „Damit tragen wir dazu bei, unsere reiche Kulturlandschaft zu erhalten.“
Zu den nun geförderten Maßnahmen zählen unter anderem die Instandsetzung bedeutender Kirchenbauten wie etwa der Katholischen Kirche St. Jakobus in Hechingen, der Petruskirche in Stuttgart-Ost und der Evangelischen Konkordienkirche in Mannheim. Auch die Sanierung der Katholischen Kirche St. Margaretha in Mühlhausen im Täle und der Evangelischen Kirche in Schlat werden finanziell unterstützt. Zuwendungen für kommunale Bauten fließen zum Beispiel in Maßnahmen am Schwabentor in Freiburg, an der Sieben-Keltern-Schule in Metzingen und am Blauen Turm in Bad Wimpfen.
Staatssekretär Peter Hofelich betonte, dass die Vielfalt der Denkmale in Baden-Württemberg immens sei. So seien unter den 126 Kulturdenkmalen, die in der dritten Tranche des Denkmalförderprogramms 2015 unterstützt werden, 59 private Denkmale. Hinzu kämen 67 kirchliche und kommunale Denkmale. „Hinter all den Denkmalen stehen Menschen, die sich mit großem Einsatz in der Denkmalpflege einbringen“, sagte der Staatssekretär. „Mit ihrem Engagement erhalten sie die Zeugnisse aus vergangenen Zeiten und machen die Geschichte bis heute lebendig.“
Die Mittel aus dem Denkmalförderprogramm kommen laut Hofelich vor allem dem Mittelstand im Land zugute. Denn von den Aufträgen würden das lokale Gewerbe, das Handwerk und Freiberufler profitieren. Er wies darauf hin, dass mit der Förderung Folgeinvestitionen ausgelöst würden, die bis zu acht Mal so hoch seien. „Die Maßnahmen im Bereich der Denkmalpflege sind besonders personalintensiv. Das bedeutet, dass mit jeder Investition in die Denkmalpflege Arbeitsplätze gesichert werden“, so der Staatssekretär.
Zur Förderung privater Vorhaben können aus Datenschutzgründen keine Angaben gemacht werden.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Anträge auf Förderung sind jedoch ausschließlich an das
Landesamt für Denkmalpflege
im Regierungspräsidium Stuttgart
Berliner Straße 12
73728 Esslingen am Neckar
zu richten.
Liste der geförderten kommunalen und kirchlichen Vorhaben - 3. Tranche (PDF)