Kinder

5. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte

Mutter mit Kindern auf Spielplatz

Jugendämter und Familiengerichte in Schwetzingen beschäftigen sich beim Kinderschutztag mit dem Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe“. Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen immer nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle milderen Mittel zu keiner Lösung geführt haben.

Um die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch von Familiengerichten und Jugendämtern weiter zu stärken, kommen an diesem Mittwoch Familienrichterinnen, Familienrichter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern in Schwetzingen zusammen. Beim 5. Gemeinsamen Kinderschutztag beschäftigen sie sich mit dem Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe“. Veranstalter sind das Justizministerium, das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren sowie der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

„Wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht, haben wir eine gemeinsame Verantwortung“, sagten Sozialministerin Katrin Altpeter und Justizminister Rainer Stickelberger anlässlich des Kinderschutztages. „Dieser Verantwortung müssen wir uns zusammen stellen“, stellte der Justizminister fest: „Jeder mit seinen eigenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, aber alle mit einem Ziel: dem größtmöglichen Schutz der Kinder und Jugendlichen.“

Gemeinsame Verantwortung beim Kinder- und Jugendschutz

Gerade in besonders sensiblen Bereichen wie der geschlossenen oder teilgeschlossenen Unterbringung Minderjähriger sei eine enge Kooperation wichtig. Schließlich würden freiheitsentziehende Maßnahmen viele rechtliche und auch pädagogische Fragen aufwerfen. Vor allem aber würden die Kinder und Jugendlichen sie als besonders einschneidend erleben. „Das bedeutet, dass wir sehr verantwortungsvoll mit diesen Maßnahmen umgehen müssen“, erklärte der Minister.

Freiheitsentzug nur als letztes Mittel einsetzen

Sozialministerin Altpeter zufolge dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen immer nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle milderen Mittel zu keiner Lösung geführt haben. Deshalb können sie auch nur mit Genehmigung des Familiengerichts und zeitlich befristet erfolgen. „Die Unterbringung mit Freiheitsentzug wird insbesondere bei Kindern und Jugendlichen angewendet, die sich durch ihr Verhalten in Situationen bringen, die ihr Wohl und das Wohl anderer gefährden“, sagte die Ministerin. Freiheitsentziehende Maßnahmen müssten deshalb immer einhergehen mit einer intensivpädagogischen Betreuung. „Diese wichtige, aber schwierige Aufgabe wird von hochqualifizierten pädagogischen und therapeutischen Fachkräften der Jugendhilfe geleistet“, so Altpeter.

Die Ministerin und der Minister begrüßten, dass der Kinderschutztag den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Fachvorträgen und Diskussionsrunden die Gelegenheit bietet, sich umfassend und interdisziplinär über dieses wichtige Thema auszutauschen und zu informieren.

Weitere Informationen

Der erste Kinderschutztag fand im Jahr 2009 statt. Seither kommen jährlich Familienrichterinnen, Familienrichter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern zusammen. Nach vier Veranstaltungen in Herrenberg-Gültstein ist Veranstaltungsort in diesem Jahr das erste Mal die Justizakademie Schloss Schwetzingen.

Bei den interdisziplinären Fachveranstaltungen in den vergangenen Jahren haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über ihre Kooperation und insbesondere die Anforderungen des neuen Familienverfahrensrechts im Kinderschutz durch das im September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ausgetauscht.

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