Förderprogramm

189 Millionen Euro für Hochwasserschutz, Gewässerökologie und Altlastensanierung

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Eine Kläranlage (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)

Das Land vergibt in diesem Jahr Zuschüsse in Höhe von rund 189 Millionen Euro für kommunale Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Gewässerökologisierung und Altlastensanierung. Damit werden Kommunen auch bei den neuen Herausforderungen unterstützt, die sich aus dem Klimawandel ergeben.

Das Umweltministerium vergibt in diesem Jahr im Rahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten“ Zuschüsse in Höhe von rund 189 Millionen Euro an Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg. „Mit diesen Geldern tragen wir maßgeblich zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerökologie und beim Hochwasserschutz bei. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen im Umgang mit den neuen Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben: Längere Trockenphasen, häufigere Starkregenereignisse und Hochwasser. Das sind Ereignisse, auf die wir uns alle vorbereiten müssen“, hat Umweltminister Untersteller am 25. März 2021 anlässlich der Bekanntgabe der Fördermittel für das Jahr 2021 betont.

Meiste Fördermittel für Maßnahmen im Abwasserbereich

„Es ist besonders erfreulich, dass wir das Niveau der Rekordfördersumme aus dem letzten Jahr fast halten konnten. Damit investieren wir weiterhin auf hohem Niveau in unsere Wasserinfrastruktur und in den Umweltschutz“, so der Umweltminister. Über 88 Millionen Euro fließen dieses Jahr in Maßnahmen im Abwasserbereich. Für den Bereich Hochwasserschutz und Gewässerökologie stellt das Umweltministerium fast 51 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 42 Millionen Euro sind für die Wasserversorgung und den Ausbau der Infrastruktur vorgesehen; etwas über sieben Millionen Euro für die Altlastensanierung. Insgesamt verteilen sich die Mittel über alle vier Regierungsbezirke.

Ausgewählte Vorhaben des Förderprogramms 2021

Zu den Vorhaben, die in diesem Jahr mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten“ unterstützt werden sollen, gehören unter anderem:

Die im „Förderprogramm 2021 gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft und Altlasten“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

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