Moderne Busse mit neuen Antrieben für Umweltzonen. Das Ministerium für Verkehr hat die neue Busförderrichtlinie für 2018 auf den Weg gebracht. Das Land Baden-Württemberg unterstützt damit die Anschaffung moderner Linienbusse und Bürgerbusse. Dabei liegt der Fokus auf nachhaltigeren und emissionsärmeren Antrieben.
Das Ministerium für Verkehr hat die neue Busförderrichtlinie für 2018 auf den Weg gebracht. Das Land Baden-Württemberg unterstützt damit die Anschaffung moderner Linienbusse und Bürgerbusse. Minister Hermann sagte dazu am 22. September 2017 in Stuttgart: „Ich freue mich, dass wir auch 2018 wieder ein Busprogramm mit einem Volumen von 15 Millionen Euro auflegen können. Das Programm ist ein Gewinn für das Land. Das Angebot von Linien- und Bürgerbussen stellt das Rückgrat für die Mobilität im ländlichen Raum dar. Für einen attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr werden moderne Linienbusse gebraucht und auch das bürgerschaftliche Engagement ist besonders zu unterstützen.“
Durch die Eingliederung der Bürgerbusförderung in die Busförderrichtlinie erfolgt die Fahrzeugförderung 2018 erstmals aus einem gemeinsamen Förderprogramm. Ein besonderer Fokus der Förderrichtlinie 2018 liegt erneut auf der Verbesserung der Luftqualität in Umweltzonen: Die Erneuerung des Fahrzeugbestands in Umweltzonen wird privilegiert gefördert. Das Anmelde- und Antragsverfahren wurde vereinfacht und zusammengeführt. Minister Hermann erläuterte: „Die Abkehr vom sogenannten Windhunprinzip im letzten Jahr war ein wichtiger und notwendiger Schritt. Das bestätigen auch die positiven Rückmeldungen aus dem Kreis der Busunternehmer.“
Nachhaltigere und emissionsärmere Antriebe
Das Land verfolgt das Ziel, die Luftreinhaltung landesweit, insbesondere aber in Umweltzonen zu verbessern. Der Umweltstandard der in Baden-Württemberg im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge soll durch den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Antriebstechnologie und die Förderung emissionsärmerer Busse weiter optimiert werden. Durch die Förderung von Fahrzeugen für neue Linien und Taktverkürzungen wird das Öffentliche Personennahverkehr-Angebot zudem unterstützt.
Förderanträge für Linienbusse sind vom Antragsteller einem konkreten Förderziel des Landes zuzuordnen. In der Reihenfolge der Förderziele des Landes erfolgt, mit Hilfe eines kaskadierenden Verfahrens, die Mittelzuteilung über mehreren Verteilrunden. Damit wird eine bedarfsgerechte Förderung gewährleistet und darüber hinaus sichergestellt, dass eine Vielzahl an Unternehmen in den Genuss einer Förderung kommen kann.
Förderanträge für Bürgerbusse werden im Rahmen eines vereinfachten Verfahren abgewickelt. Die Förderantragstellung für Linienbusse und Bürgerbusse ist vom 1. Oktober 2017 bis zum 3. November 2017 bei der L-Bank möglich. Eine vorherige Anmeldung zum Programm ist nicht mehr notwendig. Der dafür erforderliche Antragsvordruck kann auf der Internetseite der L-Bank heruntergeladen werden.