Lärmschutz

Landesweiter Lärmaktionsplan bringt mehr Schutz für Betroffene

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Ein Schild, das auf Tempo 30 und Lärmschutz hinweist, steht auf der Bundesstraße 31.
Symbolbild

Mit dem Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 sollen die Menschen noch besser vor Verkehrslärm geschützt werden. Das Land bündelt darin seine Anstrengungen und setzt sich so für lebenswerte Städte und Gemeinden sowie einen besseren Schutz der Gesundheit ein.

Die Menschen in Baden-Württemberg sollen noch besser vor Verkehrslärm geschützt werden – das verspricht der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 des Ministeriums für Verkehr. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer haben den Plan, der auch zu den Zielen der Entlastungsallianz beiträgt, der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Lärm ist eine große und eine der am meisten unterschätzte Umweltbelastungen für Menschen. Er kann regelrecht krank machen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart. „Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 hat zum Ziel, dass niemand in Baden-Württemberg gesundheitskritischem Lärm ausgesetzt sein soll. In ihm bündeln wir unsere Anstrengungen und setzen uns so für lebenswerte Städte und Gemeinden und einen besseren Schutz der Gesundheit der Menschen ein“, so Kretschmann.

Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 hat zum Ziel, dass niemand in Baden-Württemberg gesundheitskritischem Lärm ausgesetzt sein soll. In ihm bündeln wir unsere Anstrengungen und setzen uns so für lebenswerte Städte und Gemeinden und einen besseren Schutz der Gesundheit der Menschen ein.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer unterstrich: „Wir erfassen erstmalig systematisch landesweit, wo die Menschen an Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken von Verkehrslärm besonders belastet sind und zeigen, durch welche Maßnahmen die Lärmbelastung im Land weiter verringert werden kann.“ Baden-Württemberg ist Vorreiter beim Schutz vor Verkehrslärm: Das Land unterhält ein Lärmsanierungsprogramm und unterstützt die Gemeinden über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bei der Verkehrsberuhigung und der Gestaltung von lebendigen Ortsmitten. Die Eingriffsschwelle für Geschwindigkeitsbeschränkungen wie Tempo 30 innerorts wurden abgesenkt und damit der Schutz vor Lärm gestärkt.

Grundlage des Lärmaktionsplans des Landes bildet die Lärmkartierung 2022 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Allein außerhalb der großen Ballungsräume sind demnach mehr als 340.000 Bürgerinnen und Bürger gesundheitskritischen Lärmpegeln von mehr als 55 Dezibel (dB(A)) bei Nacht ausgesetzt. Ohne die im Land schon umgesetzten Maßnahmen wären sogar über 100.000 Menschen mehr betroffen.

Bei gesundheitskritischen Lärmpegeln besteht ein erhöhtes Risiko für physische und psychische Folgen wie Stress, Schlafstörungen und Depressionen sowie Herz-Kreislaufprobleme und Herz-Krankheiten.

Land stellt flächendeckende Lärmaktionsplanung sicher

In Baden-Württemberg sind mehr als 750 Städte und Gemeinden durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie zum Aufstellen von Lärmschutzplänen verpflichtet, die zudem regelmäßig überprüft werden müssen. Vor allem kleine und mittlere Kommunen schaffen es oftmals nicht, rechtzeitig aktuelle Lärmaktionspläne vorzulegen. Staatssekretärin Elke Zimmer erläuterte: „Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 tritt als zweite Säule neben die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden, mit denen örtliche Maßnahmen entwickelt werden. Damit stellt das Land sicher, dass eine flächendeckende Lärmaktionsplanung vorliegt und die EU-Richtlinie umgesetzt wird.“

Bürgerinnen und Bürger haben sich eingebracht

Über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg konnten Bürgerinnen und Bürger einen Monat lang eigene Vorschläge für den Lärmaktionsplan des Landes einbringen. „Mein besonderer Dank gilt all jenen, die sich auf dem Portal aktiv beteiligt und so einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet haben“, betonte Zimmer. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den Lärmaktionsplan eingeflossen, der nun an die EU-Kommission übermittelt wird.

Es gibt Möglichkeiten für mehr Schutz vor Verkehrslärm

Modellberechnungen auf Basis der Lärmkartierung 2022 zeigen: Wenn überall dort, wo die Menschen besonders hohem Straßenverkehrslärm ausgesetzt sind, lärmmindernde Fahrbahnbeläge verbaut und Tempo 30 innerorts angeordnet werden, nimmt die Zahl der mit nächtlichen Lärmpegeln von über 60 Dezibel hochgradig lärmbelasteten Personen um mehr als drei Viertel ab.

Die Verkehrsstaatssekretärin unterstrich, dass das Land alle eigenen Handlungsmöglichkeiten wahrnehme, diese allein aber nicht ausreichend seien. Daher setze sich Baden-Württemberg beim Bund und auf europäischer Ebene weiter aktiv für bessere Rahmenbedingungen zum Schutz vor Lärm ein: „Nachhaltige Mobilität und Lärmschutz gehen Hand in Hand. Um die Menschen schützen zu können, muss dem Schutz vor Verkehrslärm in Deutschland eine höhere Priorität eingeräumt werden.“ Und sie betonte: „Die Hürden für Lärmschutzmaßnahmen wie Tempo 30 sind nach wie vor zu hoch. Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der den Gesundheitsschutz lärmbetroffener Menschen stärker gewichtet. Wenn es gelänge, nach dem Straßenverkehrsgesetz nun auch die Straßenverkehrsordnung deutlich voranzubringen, wäre das ein guter Anfang. Denn dadurch könnten die Entscheidungsspielräume der Kommunen gestärkt werden.“

Ministerium für Verkehr: Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024

Beteiligungsportal: Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024

Ministerium für Verkehr: Lärmschutz in Baden-Württemberg

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