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Zur Bundesrats-Entscheidung zum Leistungsschutzrecht

Frau am Computer

Heute hat der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, besser bekannt als Leistungsschutzrecht, gebilligt. Da die Landesregierung die Vorschläge für ungeeignet hält, hat Baden-Württemberg sich dafür eingesetzt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um so eine Verbesserung des Gesetzes zu erreichen. Dafür hat sich jedoch keine Mehrheit in der Länderkammer gefunden.

Worum geht es?

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Welche Position vertritt die Landesregierung?

Für die Landesregierung ist ein fairer Interessenausgleich zwischen Presseverlegern, Journalisten und den Informationsdienstleistern im Internet nötig. Dieser trägt auch dazu bei, die Informationsfreiheit im Internet sicherzustellen. Genau das leistet aber das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Leistungsschutzrecht nicht in ausreichendem Maße.

Das Gesetz wägt auch nicht sorgfältig zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten auf der einen, sowie den Interessen der Internet-Plattform- und Suchmaschinenanbieter auf der anderen Seite ab. Vielmehr entsteht wegen einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, die alle Betroffenen, sowohl Zeitungsverleger als auch Suchmaschinenanbieter und sonstige Internetdienstleister belasten wird.  

Wie hat sich Baden-Württemberg im Bundesrat verhalten?

Die Landesregierung hat sich deshalb im Bundesrat dafür ausgesprochen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um auf diesem Weg den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Da es sich bei dem Gesetz um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, hat der Bundesrat keine Möglichkeit, das Gesetz aus eigener Kraft endgültig aufzuhalten. Im Vermittlungsausschuss hätte dennoch die Chance bestanden, das Gesetz zu verbessern und zumindest Klarstellungen zu erreichen. Etwa in Bezug auf die Definition und Abgrenzung der zu schützenden Inhalte und der gewählten Begrifflichkeiten. Leider fand sich dafür keine Mehrheit im Bundesrat.  

Doch gibt es nicht nur inhaltliche Kritik an dem Gesetz. Der von der Bundesregierung und der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit gewählte Weg, ein Gesetz dieser Tragweite im Eilverfahren ohne ausreichende Beratung zu beschließen, halten wir für falsch.

Baden-Württemberg hat deshalb gemeinsam mit Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht. Dieser bringt sowohl die inhaltliche Kritik als auch die Kritik am Verfahren zum Ausdruck. Den Entschließungsantrag hat der Bundesrat schließlich mehrheitlich beschlossenen. Die Landesregierung wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das nun beschlossene Gesetz zeitnah und unter Einbeziehung aller Beteiligten überarbeitet wird.

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