Tierschutz

Giftköder gefährden heimische Tierwelt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Katze

Giftköder gefährden die heimische Tierwelt. Die Anwendung verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Dazu zählt bereits das bloße Auslegen eines Giftköders.

Aktuell erreichen die Stabsstelle für Tierschutz Bürgeranfragen mit Hinweisen auf eine Firma mit Sitz in den USA, welche über einen Onlinehandel Produkte in Deutschland vertreibt. Die Firma bietet Giftköder und Vergrämungsprodukte für Insekten, Weichtiere und Wirbeltiere aller Art an, darunter Reptilien und Säugetiere. Aus den Artikelbeschreibungen auf der Homepage gehen keine Wirkstoffe der angebotenen Produkte hervor. Viele werden aber als „Killer“, also mit tödlicher Wirkung, angepriesen. Es ist davon auszugehen, dass ihr Gebrauch in sehr vielen Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Verstöße gegen Tierschutzgesetz

Einige der dort genannten Tiere unterliegen dem Jagdrecht, stehen unter Artenschutz oder sind sogar vom Aussterben bedroht. So werden unter den Zieltierarten beispielsweise Füchse, Wildschweine oder Kaninchen aufgeführt, welche unter das Jagdrecht fallen. Viele Arten von Eichhörnchen, Fledermäuse, Eidechsen oder Schlangen stehen unter Artenschutz. Zahlreiche Eidechsen- und Schlangenarten sind zudem in Deutschland akut gefährdet und vom Aussterben bedroht, wie beispielsweise die Mauereidechse, Zauneidechse, Ringelnatter oder Kreuzotter.
 
Gemäß dem Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wer ein Wirbeltier vorsätzlich und ohne vernünftigen Grund tötet, begeht eine Straftat.

„Bedauerlicherweise wird die Herstellung und der Verkauf tierschutzwidriger Produkte immer noch als zulässig angesehen. Ebenso ist der Erwerb dieser Produkte nicht ausdrücklich verboten, was dem Käufer die Legalität der Anwendung suggeriert. Diese Rechtlage ist schwer nachzuvollziehen“, so die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord am 17. Januar 2023 in Stuttgart. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass jede Anwendung verboten ist. Bereits das bloße Auslegen eines Giftköders – auch wenn noch kein Tier diesen aufgenommen hat – wird gemäß Tierschutzgesetz als eine Anwendung eingeordnet und ist bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld belegt. Kommt dabei ein Wirbeltier zu Tode, stellt die Handlung sogar einen Straftatbestand dar. Zu diesen Verboten gibt es nur eine nennenswerte Ausnahme: „Schädlinge“, darunter fallen unter anderem Ratten, dürfen von Privatpersonen im eigenen häuslichen Bereich oder durch Schädlingsbekämpfer mit Gift getötet werden. Die Einteilung in „Schädlinge und Nützlinge“ ist dabei noch im Recht verankert, aber aus Tierschutzsicht veraltet.

Überprüfung nach Chemikalienrecht sinnvoll

Wo Giftköder im Handel angeboten werden, kann eine Überprüfung nach Chemikalienrecht Sinn machen. Der Fall wird nun auf Chemikalienrecht überprüft, ob eine Zulassung vorliegt. Daneben besteht die Möglichkeit, den Zoll zu informieren, der derartige Produkte bei entsprechender Rechtslage aus dem Verkehr ziehen kann. Auf der Seite des Händlers wird kein Impressum angezeigt und auch nach anderweitigen Recherchen wurde bislang in Deutschland kein Firmensitz ausfindig gemacht. Damit erschweren sich Maßnahmen gegen das Unternehmen durch deutsche Behörden enorm. Erfreulicherweise konnte jedoch seit wenigen Tagen festgestellt werden, dass die für zahlreiche Säugetierarten und Reptilien tödlichen Produkte von der Homepage entfernt wurden.

Aus der Anwendungsbeschreibung der Köder ging hervor, dass manche Substanzen als Teig zubereitet, andere als Futter verstreut werden sollten. Sollte doch seit Anfang des Jahres etwas in den Handel geraten sein, rät die Stabsstelle bei verdächtigen Ködern, diese unter Einhaltung eigener Schutzmaßnahmen zu entfernen und die Polizei zu informieren. Gegebenenfalls wird der Köder dann zur Untersuchung an ein Untersuchungslabor geschickt.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit

Weitere Meldungen

Esslingen Marktplatz Geiselbachkanal
Denkmalförderung

Rund 6,9 Millionen Euro für 63 Kulturdenkmale

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt. (Foto: © dpa)
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Traktor auf dem Feld
Landwirtschaft

Stichtagsregelung für Ackerflächen kommt

Musikfestival
Kultur

Land fördert 25 Popmusik-Projekte mit rund 345.000 Euro

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Weinreben im Frühling
Flurneuordnung

Land stärkt Weinbau in Brackenheim-Haberschlacht

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) fortgesetzt

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Neue Fortbildung im Weinbau

Symbolbild einer Kirche
Ländlicher Raum

Kirchliche Räume als Orte der Zukunft

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm

Kunststaatssekretär Arne Braun (rechts) und Erich Schmeckenbecher (links) mit der Staufermedaille und der Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Staufermedaille für Erich Schmeckenbecher

Eingangspavillon Wilhelma Stuttgart
Vermögen und Bau

Eröffnung des restaurierten Eingangspavillons in der Wilhelma

Polizeisportlerehrung
Polizei

Ehrung für Polizeisportler

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

Tag der Kitaverpflegung im Kindergarten „Elisabeth Ding“