Tiergesundheit

Keine Gebühren für Laboruntersuchung auf Blauzungenkrankheit

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Milchkühe stehen in einem Milchkuhstall (Foto: © dpa)

Zur Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe hat die Landesregierung beschlossen, keine Gebühren für die Laboruntersuchung auf Blauzungenkrankheit beim Verbringen geimpfter Tiere und von Kälbern geimpfter Kühe aus Baden-Württemberg zu erheben.

„Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden. Die Landesregierung reagiert damit auf die künftigen Anforderungen an die Verbringung der Tiere in seuchenfreie Bundesländer und andere Mitgliedstaaten und leistet damit einen bedeutenden finanziellen Beitrag zu den zusätzlichen Kosten, die damit für die Betriebe verbunden sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, in Stuttgart.

Verschleppung des Virus in seuchenfreie Gebiete verhindern

Ab dem 18. Mai 2019 können nur noch Kälber von geimpften Kühen mit vollständigem Impfschutz, denen in den ersten Lebensstunden nach der Geburt Biestmilch der Muttertiere verabreicht wurde, und mit Tierhaltererklärung in seuchenfreie Regionen innerhalb von Deutschland verbracht werden. Wurde die Erstimpfung der Kühe und Färsen nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen, ist bei den Kälbern zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) notwendig. Dies ist erforderlich, da sich die Kälber in der Gebärmutter mit dem Virus anstecken und bei der Geburt Virusträger sein können. Trotz der Antikörperverabreichung über Biestmilch kann der Krankheitserreger durch derartige Kälber in freie Regionen weiterverschleppt werden. Um dies zu verhindern, ist die zusätzliche Laboruntersuchung notwendig. Dies gilt insbesondere für Färsen und Kühe, die in den zurückliegenden Monaten erstmals gegen BTV-8 geimpft wurden und schon vor der Impfung trächtig waren. Bei Kälbern von Kühen, bei denen in den zurückliegenden Jahren eine Grundimmunisierung und die jährlichen Wiederholungsimpfungen fristgerecht durchgeführt haben, ist die Untersuchung dagegen nicht notwendig.

Beachtung von Vorschriften beim Verbringen der Tiere ins Ausland

Zudem ist bei geimpften Rindern, Schafen und Ziegen sowie Kälbern geimpfter Kühe beim Verbringen in die Niederlande stets eine Blutuntersuchung notwendig. „Diese Betriebe, die sich bisher schon vorbildlich an der freiwilligen Impfung beteiligt haben, sollen nicht noch zusätzlich zu dem Impfkosten die Laboruntersuchungskosten tragen müssten“, sagte der Minister. Die Impfbetriebe müssen allerdings die Kosten für die Probenahme und den Probentransport zu den Untersuchungsämtern des Landes selbst tragen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Tierkrankheiten und Vorbeugung

Weitere Meldungen

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Bundesrat

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Kampagnenplakat "Energieholz aus den Wäldern Baden-Württembergs"
Forst

Neues Positionspapier unterstützt Holzenergie im Land

Landwirtschaft in Hohenlohe
Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Förder- und Ausgleichszahlungen ausgezahlt

Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).
Verbraucherschutz

Weihnachtsgebäck und Kosmetik auf dem Prüfstand

Brücke an der Kessach
Flurneuordnung

Brücke über Kessach wird ersetzt

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land gibt 3,1 Millionen Euro zu EU-Förderprogramm LEADER

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Forstwirtschaft

Festtage mit heimischen Wildbret genießen