Tiergesundheit

Keine Gebühren für Laboruntersuchung auf Blauzungenkrankheit

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Milchkühe stehen in einem Milchkuhstall (Foto: © dpa)

Zur Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe hat die Landesregierung beschlossen, keine Gebühren für die Laboruntersuchung auf Blauzungenkrankheit beim Verbringen geimpfter Tiere und von Kälbern geimpfter Kühe aus Baden-Württemberg zu erheben.

„Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden. Die Landesregierung reagiert damit auf die künftigen Anforderungen an die Verbringung der Tiere in seuchenfreie Bundesländer und andere Mitgliedstaaten und leistet damit einen bedeutenden finanziellen Beitrag zu den zusätzlichen Kosten, die damit für die Betriebe verbunden sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, in Stuttgart.

Verschleppung des Virus in seuchenfreie Gebiete verhindern

Ab dem 18. Mai 2019 können nur noch Kälber von geimpften Kühen mit vollständigem Impfschutz, denen in den ersten Lebensstunden nach der Geburt Biestmilch der Muttertiere verabreicht wurde, und mit Tierhaltererklärung in seuchenfreie Regionen innerhalb von Deutschland verbracht werden. Wurde die Erstimpfung der Kühe und Färsen nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen, ist bei den Kälbern zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) notwendig. Dies ist erforderlich, da sich die Kälber in der Gebärmutter mit dem Virus anstecken und bei der Geburt Virusträger sein können. Trotz der Antikörperverabreichung über Biestmilch kann der Krankheitserreger durch derartige Kälber in freie Regionen weiterverschleppt werden. Um dies zu verhindern, ist die zusätzliche Laboruntersuchung notwendig. Dies gilt insbesondere für Färsen und Kühe, die in den zurückliegenden Monaten erstmals gegen BTV-8 geimpft wurden und schon vor der Impfung trächtig waren. Bei Kälbern von Kühen, bei denen in den zurückliegenden Jahren eine Grundimmunisierung und die jährlichen Wiederholungsimpfungen fristgerecht durchgeführt haben, ist die Untersuchung dagegen nicht notwendig.

Beachtung von Vorschriften beim Verbringen der Tiere ins Ausland

Zudem ist bei geimpften Rindern, Schafen und Ziegen sowie Kälbern geimpfter Kühe beim Verbringen in die Niederlande stets eine Blutuntersuchung notwendig. „Diese Betriebe, die sich bisher schon vorbildlich an der freiwilligen Impfung beteiligt haben, sollen nicht noch zusätzlich zu dem Impfkosten die Laboruntersuchungskosten tragen müssten“, sagte der Minister. Die Impfbetriebe müssen allerdings die Kosten für die Probenahme und den Probentransport zu den Untersuchungsämtern des Landes selbst tragen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Tierkrankheiten und Vorbeugung

Weitere Meldungen

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Tiergesundheit

Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest“ startet

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk fordert schnelle Entlastungen bei Energiepreisen

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Tipps zum Start der Bärlauch-Saison

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Ausnahmegenehmigung zum Wolfsabschuss wird nicht verlängert

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald: Fragen und Antworten

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Der Luchs wird eingefangen, um ihn zu besendern
Forst

Luchs im Landkreis Rastatt mit Halsbandsender ausgestattet

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2026 startet

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Ein Brennstoffzellen-Hybridbus der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) steht in Stuttgart an einer Bushaltestelle.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Auszeichnung

Kurt Josef Lacher erhält Bundesverdienstmedaille

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Kommunale Wärmeversorgung mit Biogas in Weikersheim

Paradiestal 13.10.2008: auf einer Weide schauen ein Schaf und drei Ziegen neugierig in die Kamera
Naturschutz

Jetzt für Landesnaturschutzpreis 2026 bewerben