Zwei Jahre nach der Landtagswahl sind nach Ansicht von Justizminister Rainer Stickelberger eine Reihe von wichtigen Vorhaben in der Justizpolitik aufgegriffen worden.
„Die Justiz ist für die Menschen da - das ist die Maxime unseres Handelns“, stellte der Minister fest: „Sie ist für diejenigen da, die auf Einhaltung von Recht und Ordnung vertrauen. Die sich auf ihre Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit verlassen. Die eine moderne, bürgernahe und leistungsfähige Justiz erwarten.“
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssten sich Staat und Justiz beispielsweise den Aufgaben mit hoher Grundrechtssensibilität selbst stellen. „Wir dürfen solche Aufgaben nicht an Private delegieren“, sagte Stickelberger. Die Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offenburg werde daher beendet. Der Vertrag mit dem privaten Betreiber sei Ende vorigen Jahres fristgerecht gekündigt worden, so dass ab Juni 2014 alle Aufgaben staatlich betrieben werden. „Gerade im Justizvollzug tragen wir eine enorme Verantwortung“, erklärte er, „zum einen gegenüber der Allgemeinheit, zum anderen gegenüber den Inhaftierten.“ Jeglicher Zweifel an der gesetzestreuen Aufgabenerledigung und jede Gefahr von Interessenkonflikten müssten ausgeschlossen werden.
Auch an anderer Stelle sieht Stickelberger den Staat gefordert: bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Doping im Berufssport. „Den wirtschaftlichen Wettbewerb, den es dort gibt, müssen wir strafrechtlich gegen unlautere Einflussnahme durch Doping absichern.“ Mit einer Bundesratsinitiative werde das Land in Kürze auf eine Änderung des Arzneimittelgesetzes drängen, wonach die Teilnahme an berufssportlichen Wettkämpfen nach der Einnahme von Dopingmitteln verboten ist. „Das sind wir allen schuldig, die an fairen und sauberen Wettkämpfen teilnehmen möchten oder sie sich ansehen wollen“, stellte der Minister fest.
„Eine Justiz für die Menschen ist immer auch eine Justiz mit den Menschen“, sagte er - mit denjenigen, die Tag für Tag für sie arbeiten würden. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes, der vorige Woche erstmals im Landtag beraten wurde, ziele deshalb auf eine Stärkung der Mitbestimmung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Personalangelegenheiten ab. „Damit erreicht die Mitbestimmung in der Justiz eine neue qualitative Stufe“,erklärte Stickelberger: „Und letztlich stärken wir die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt.“