Justiz

Zusätzliche Mittel für Verbesserung der Sicherheit in Justizgebäuden eingeplant

Die Sicherheit in Justizgebäuden soll in den kommenden Jahren erhöht werden. Für die Umsetzung baulicher und technischer Maßnahmen sind im Einzelplan 05 des Landesetats 2013/2014 Sachmittel in Höhe von zwei Millionen Euro je Jahr vorgesehen. Hinzu kommen 50 neue Justizwachtmeisterstellen – 25 für das Jahr 2013 und ebenso viele für das Jahr 2014. „Tragische Vorfälle wie die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt im bayerischen Dachau und die Geiselnahme mit fünf Toten im Zuge einer Zwangsräumung in Karlsruhe haben innerhalb der Justiz große Verunsicherung und heftige Diskussionen über angemessene Sicherheitsmaßnahmen ausgelöst“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger während der Beratung des Einzelplans 05 im Landtag: „Zu Recht erwarten Bedienstete, Vorgesetzte, Verbände und alle Menschen, die in den Justizbehörden des Landes ein- und ausgehen, dass ange-messene Maßnahmen für ihre Sicherheit getroffen werden.“

Bereits seit Ende 2011 arbeite das Justizministerium zusammen mit Vertretern der Obergerichte, der Generalstaatsanwaltschaften und mit Unterstützung von Fachleuten der Polizei an einer ganzheitlichen Sicherheitskonzeption. Um den individuellen Gegebenheiten vor Ort gerecht werden zu können, müssten im Einzelnen die speziellen Voraussetzungen des jeweiligen Standorts berücksichtigt werden. Dabei gehe es zum Beispiel um spezifische Gefährdungslagen, um räumliche und organisatorische Strukturen, erklärte der Minister.

Ein wesentlicher Faktor sei das Personal: „Eine verbesserte Sicherheit können wir nur mit ausreichendem und qualifiziertem Personal im Justizwachtmeisterbereich gewährleisten.“ Es sei geplant, die Bediensteten verstärkt in den Bereichen Prävention und Verhalten im Notfall zu schulen. „Ich danke den Regierungsfraktionen, auf deren Initiative hin 50.000 Euro jährlich für Schulungsmaßnahmen zum Sicherheitskonzept zur Verfügung stehen“, sagte Stickelberger.

Er wies darauf hin, dass auch die Mittel in Höhe von 400.000 Euro zur Anschlussfinanzierung der Landesstiftung Opferschutz auf einen Antrag der Fraktionen zurückgingen. Bislang ist der Finanzbedarf der Landesstiftung überwiegend aus Zuwendungen der Baden-Württemberg Stiftung gedeckt worden - diese Förderung läuft Ende 2013 aus. „Die Landesstiftung Opferschutz schließt eine Lücke bei der gesetzlichen Opferentschädigung“, erklärte der Justizminister: „Sie hilft Menschen, die dringend Hilfe benötigen - das ist unverzichtbar.“

Weitere Informationen zum Etat des Justizministeriums (Einzelplan 05)

Der Etat des Justizministeriums für die Jahre 2013 und 2014 umfasst Ausgaben von etwa 3,067 Milliarden Euro (1,512 Milliarden Euro im Jahr 2013 und 1,555 Milliarden Euro im Jahr 2014). Dem stehen Einnahmen in Höhe von etwa 1,496 Milliarden Euro gegenüber (721,9 Millionen Euro im Jahr 2013 und 774,4 Millionen Euro im Jahr 2014). Die Deckungsquote für das Jahr 2013 liegt bei etwa 47,8 Prozent, für das Jahr 2014 liegt sie bei rund 49,8 Prozent.

Kennzeichen der Justizhaushalte aller Länder ist der hohe Personalkostenanteil. Denn die Ausübung der rechtssprechenden Gewalt einschließlich der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen ist äußerst personalintensiv. Dementsprechend sind knapp 70 Prozent der Ausgaben im Einzelplan 05 Personalkosten (inklusive Versorgungsleistungen). Dabei hat Baden-Württemberg im Bundesvergleich die geringste Richterdichte. Auch bei den Verfahrenslaufzeiten nimmt das Land in allen Gerichtsbarkeiten einen Spitzenplatz ein.

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