Justiz

Zentralstelle für Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gibt es seit 1. Juli eine Zentralstelle für die Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität (IuK-Kriminalität). Ziel ist es, die Kompetenz der Staatsanwaltschaften für die Arbeit in diesem Bereich weiter zu stärken. Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger und Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger stellten die Zentralstelle am Donnerstag (7. Juli) in Stuttgart vor.

„Gerade im Hinblick auf den rasanten technischen Fortschritt, die Zunahme der Informations- und Kommunikationskriminalität und das äußerst professionelle Vorgehen der Täter ist es nach meiner Überzeugung erforderlich, auch die Staatsanwaltschaften in diesem Bereich strukturell neu aufzustellen“, sagte der Minister. Allein im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg 9755 Straftaten im Bereich der Computerkriminalität registriert, wozu beispielsweise das Ausspähen von Daten und Computerbetrug gehören. „Fast monatlich kommen neue virtuelle Kriminalitätsformen hinzu: Mittlerweile wird bereits von digitalen Schutzgelderpressungen und digitalen Lösegeldforderungen berichtet“, erklärte Stickelberger.

Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies darauf hin, dass die Zentralstelle das neu aufgebaute Netz von Ansprechpartnern bei den Staatsanwaltschaften und das spezielle Fortbildungskonzept zur Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität ideal ergänze. „Auch eine von der Konferenz der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte eingesetzte bundesweite Arbeitsgruppe zur Informations- und Kommunikationskriminalität befürwortet in ihrem erst jüngst vorgelegten Abschlussbericht eine derartige zentrale Organisationseinheit“, sagte Pflieger.

Aufgabe der Zentralstelle ist es, aktuelle Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien zu sichten, auszuwerten und die Staatsanwaltschaften regelmäßig darüber zu informieren. Auch die konzeptionelle Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen gehören zu den Tätigkeiten der Zentralstelle. Neue Ermittlungsinstrumente aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien prüft sie dahingehend, ob sie in rechtlicher Hinsicht für die Strafverfolgung nutzbar gemacht werden können. Darüber hinaus ist es ein wesentliches Ziel, die Zusammenarbeit mit denjenigen Dienststellen weiter zu stärken und zu intensivieren, die sich ebenfalls mit der Bekämpfung dieses Kriminalitätsbereichs beschäftigen - vor allem mit dem Bundeskriminalamt sowie dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Personell steht für die Zentralstelle eine volle Arbeitsstelle zur Verfügung, die neben anderen im Rahmen der Amokprävention im vorigen Jahr durch den Landtag geschaffen wurde und nun aus dem Bestand der Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe besetzt wird.

„Wesentlich für den Erfolg der Zentralstelle ist, dass die Staatsanwaltschaften vor Ort die Angebote aktiv nachfragen“, sagte der Minister. Er sei zuversichtlich, dass dies geschehe und die Zentralstelle zu einer spürbaren Effektivierung der Staatsanwaltschaften beitragen könne. Generalstaatsanwalt Pflieger unterstrich das: „Wenn sich die Staatsanwaltschaften verstärkt auf die eigentliche Kernaufgabe, nämlich die Strafverfolgung, konzentrieren können, wird das letztlich zu einer höheren Schlagkraft bei der Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität führen.“

Weitere Informationen für die Redaktionen:

Die Zahl der Straftaten, die mithilfe moderner Kommunikationsmittel begangen werden, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dem Jahresbericht des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zur IuK-Kriminalität zufolge wurden im Jahr 2010 32.249 Fälle in diesem Bereich registriert. Ein Jahr zuvor waren es 29.868.

22.494 der Fälle aus dem Jahr 2010 sind der Internetkriminalität und damit der Informations- und Kommunikationskriminalität im weiteren Sinn zuzurechnen. Dazu gehören beispielsweise der Besitz und das Verschaffen kinderpornografischer Schriften. In 9755 Fällen ging es um Informations- und Kommunikationskriminalität im engeren Sinn, die sogenannte Computerkriminalität, wozu unter anderem das Ausspähen von Daten und Computerbetrug gerechnet werden.

Um der Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden bei den beiden Generalstaatsanwaltschaften und den 17 Staatsanwaltschaften sowie deren Zweigstellen in Baden-Württemberg bereits Ansprechpartner für den Bereich der Informations- und Kommunikationskriminalität benannt. Zudem wurde ein entsprechendes Fortbildungskonzept entwickelt, das unter anderem die Vermittlung technischen Basiswissens durch ein E-Learning-Programm beinhaltet.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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