Justiz

Zentrales Grundbuchamt in Ulm eröffnet

Rainer Stickelberger, Justizminister (Bild: © dpa)

Die Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg hat den südöstlichen Landesteil erreicht. Justizminister Rainer Stickelberger eröffnete beim Amtsgericht Ulm das zwölfte zentrale Grundbuchamt in Baden-Württemberg. Im Mai wird mit Ravensburg dann das letzte Grundbuchamt neuen Zuschnitts seinen Betrieb aufnehmen. Die Aufgaben der ursprünglich über 650 Grundbuchämter werden dann schrittweise bis Ende 2017 in landesweit 13 zentralen grundbuchführenden Amtsgerichten gebündelt.

„An der Neugestaltung des baden-württembergischen Grundbuchwesens führt kein Weg vorbei“, sagte Justizminister Stickelberger und wies darauf hin, dass vor der Reform mehr Behörden als im übrigen Bundesgebiet zusammen die grundbuchrechtlichen Angelegenheiten im Land bearbeiteten. „Die Bündelung der Kompetenzen sichert für die Zukunft ein modernes und leistungsfähiges Grundbuchwesen“, so der Minister, der betonte, dass auch die Bürgerinnen und Bürger von dieser Entwicklung profitierten. „Die Grundbücher und Grundakten werden rein elektronisch geführt, Anträge können elektronisch eingereicht werden, die Sachbearbeitung geschieht direkt am Computer. Hierdurch können künftig Verfahrensabläufe beschleunigt werden“, erläuterte Minister Stickelberger. Über zahlreiche Grundbucheinsichtsstellen bei den Kommunen könnten die Bürgerinnen und Bürger außerdem schnell und zuverlässig Einblick in die Grundbücher nehmen.

Auch der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Dr. Franz Steinle, zeigte sich bei der offiziellen Eröffnung beeindruckt: „Wir hatten nur hier in Ulm die Gelegenheit, die Räume des bestehenden Notariats für das Zentrale Grundbuchamt weiter zu nutzen. Ich bin froh, dass wir von dieser Option Gebrauch gemacht haben. Hier wachsen das neue Zentrale Grundbuchamt und das Amtsgericht im wahrsten Sinne des Wortes und in ganz besonderem Maße zusammen. Das Amt hat seinen Betrieb zwar erst seit etwa drei Wochen aufgenommen, ich habe aber den Eindruck, dass sich bereits jetzt ein gut eingespieltes Team gefunden hat und eine funktionierende Behörde im Entstehen ist“, sagte Dr. Steinle.

Der Direktor des Amtsgerichts Ulm Josef Lehleiter sagte: „Es freut mich besonders, dass es in Ulm gelungen ist, das Grundbuchamt nicht als separate Behörde in einem anderen, dritten Gebäude unterzubringen, sondern als festen Bestandteil in enger Verbindung mit den anderen Abteilungen des Amtsgerichts im Haupthaus in der Zeughausgasse zu integrieren.“

Der Leiter des Landesbetriebs Vermögen und Bau - Amt Ulm Wilmuth Lindenthal fügte hinzu: „Mit der baulichen Integration des Grundbuchamts im Behördenzentrum Ulm gelingt ein zusätzlicher Baustein für eine bürgerfreundliche Einrichtung in gut erreichbarer, städtischer Lage. Mit dieser Unterbringung konnte auf die freigewordenen Flächen der im Juni 2015 ausgezogenen Notariate sinnvoll und angemessen reagiert werden.“

Mit dem Fortschreiten der Reform wird auch das Grundbuchamt Ulm weiter wachsen. Seine Zuständigkeit wird sich bis Ende 2017 auf den gesamten Bezirk des Landgerichts Ulm erstrecken, also auf die Amtsgerichtsbezirke Ehingen (Donau), Geislingen an der Steige, Göppingen und Ulm. Insgesamt werden bis dahin 25 Grundbuchämter bei 15 Notariaten aufgehoben und deren Bezirke dem zentralen Grundbuchamt Ulm zugewiesen. Das hat auch einen deutlichen Personalzuwachs zur Folge. Während aktuell 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier tätig sind, werden es Ende 2017 voraussichtlich rund 40 sein.

Dem Direktor des grundbuchführenden Amtsgerichts Ulm Josef Lehleiter und allen dortigen Beschäftigten sprach Minister Stickelberger seinen Dank aus: „Ich bin überzeugt davon, dass die Umsetzung der Reform hier vor Ort bei Ihnen in allerbesten Händen liegt. Mit Ihrem großartigen Engagement haben Sie bereits für einen hervorragenden Start des neuen zentralen Grundbuchamts gesorgt. Hierfür möchte ich mich herzlich bedanken“, so Stickelberger.

Reform des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg

Mit der Reform des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg werden die bislang über 650 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter entsprechend der im übrigen Bundesgebiet üblichen Struktur in ausgewählte Amtsgerichte eingegliedert. An insgesamt 13 zentralen Standorten werden die Grundbücher und Grundakten ausschließlich elektronisch geführt. Die bestehenden Akten aus Papier werden im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim aufbewahrt und können von den Grundbuchämtern entliehen werden, wenn in Einzelfällen auf alte Dokumente zugegriffen werden muss. Die Umsetzung der Reform erfolgt stufenweise bis Ende 2017. Bislang wurden insgesamt 331 alte Grundbuchämter in die bereits eröffneten zentralen Grundbuchämter in Achern, Böblingen, Emmendingen, Heilbronn, Mannheim, Maulbronn, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Tauberbischofsheim, Villingen-Schwenningen, Waiblingen und Ulm eingegliedert. Mit Ravensburg wird im württembergischen Landesteil im Mai 2016 noch ein weiteres zentrales Grundbuchamt den Betrieb aufnehmen. Nach Abschluss der Reform werden im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim rund 182 Kilometer an papiernen Grundbuchunterlagen lagern.

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