Energie

Weiterer wichtiger Schritt für die Stilllegung des Atomkraftwerks Fessenheim

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Die Electricité de France hat das Entschädigungsangebot für die Stilllegung des Atomkraftwerks Fessenheim akzeptiert. Umweltminister Franz Untersteller wertete dies als positives Signal, dass Fessenheim vom Netz gehen kann. Entscheidend sei aber, dass nun auch die Stilllegung von Fessenheim beantragt werde.

Umweltminister Franz Untersteller hat den Beschluss des Verwaltungsrats der Electricité de France (EdF) begrüßt, das Angebot der französischen Regierung über rund 450 Millionen Euro Entschädigung für das Aus von Fessenheim zu akzeptieren. Das sei ein positives Signal, zielorientiert daran zu arbeiten, dass Fessenheim vom Netz genommen werden kann, sagte Untersteller.

Gleichzeitig warnte er vor übereiltem Jubel. Die finanzielle Einigung sei nur ein Schritt, entscheidend sei, dass die EdF konkret die Stilllegung des Atomkraftwerks beantrage. „Einen Zeitpunkt dafür“, so Untersteller, „hat die EdF meiner Kenntnis nach noch nicht genannt. Ich hoffe aber, dass EdF und französische Regierung jetzt zügig die nächsten Schritte zum Abschalten von Fessenheim gehen werden. Das hoffe ich im Interesse der Sicherheit der französischen und der baden-württembergischen Bevölkerung.“

Untersteller erinnerte an die wiederholten Zusagen der französischen Regierung gegenüber der Landesregierung, das Kernkraftwerk abzuschalten: „Die zuständige Ministerin Ségolène Royal hat zuletzt im Herbst 2016 die Absicht Frankreichs bekräftigt, Fessenheim vom Netz zu nehmen. Der Prozess solle zeitnah eingeleitet werden. Ich gehe davon aus, dass das Zusagen waren, an die sich Frankreich auch nach den Präsidentschaftswahlen im Mai gebunden fühlt!“

Der genaue Zeitpunkt für Abschaltung und Stilllegung stehe zwar nach wie vor noch nicht endgültig fest, aber nach seinen Informationen strebe die französische Regierung derzeit das Jahr 2018 an. Franz Untersteller: „Unsere Haltung dazu ist bekannt: Je früher desto besser. Fessenheim erfüllt nicht die Anforderungen an die atomare Sicherheit, die ein Atomkraftwerk unserer Auffassung nach erfüllen muss.“

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