Coronavirus

Weitere Ausnahmen zur Quarantänepflicht für Einreisende nach Baden-Württemberg

Frau hält Pendler-Schein in der Hand.

Für alle nach Baden-Württemberg Einreisenden aus Risikogebieten gilt eine Quarantänepflicht – mit Ausnahmen beispielsweise für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden, für Berufspendler, Studierende und Paare.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Donnerstag (15. Oktober) mit Wirkung vom Samstag, 17. Oktober, unter anderem die französische Region Grand Est und den Schweizer Kanton Zürich aufgrund der dortigen hohen Infektionszahlen als Risikogebiete eingestuft. Für alle nach Baden-Württemberg Einreisenden aus Risikogebieten gilt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT). Neu aufgenommen wurde eine Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden. Diese Änderung tritt am Samstag in Kraft. Die Regeln sind so lange gültig, bis eine neue Quarantäneverordnung auf der Grundlage der soeben veröffentlichten Musterverordnung des Bundes in Kraft tritt.

Quarantänepflicht für Einreisende nach Baden-Württemberg

Das deutsch-französische Grenzgebiet ist ebenso wie das deutsch-schweizerische Grenzgebiet aufgrund der täglich hohen Anzahl an Grenzübertritten auf dem Landweg besonders von den Regelungen der Verordnung betroffen. „Uns ist bewusst, dass Quarantänemaßnahmen in vielerlei Hinsicht für die betroffene Bevölkerung belastend sind. Dies gilt vor allem in europäischen Grenzregionen, die vorbildlich zusammengewachsen sind und deren Grenzen heutzutage erfreulicher Weise im Alltag kaum mehr wahrgenommen werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Die ausgewogenen Regelungen der CoronaVO EQT berücksichtigten dies in besonderem Maße. Der grundsätzlichen Quarantänepflicht nach einer Einreise aus einem Risikogebiet stünden differenzierte Ausnahmeregelungen gegenüber.

Hier finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen zur Quarantäne-Verordnung:

  • Die CoronaVO EQT regelt nicht die Frage, wer nach Baden-Württemberg einreisen darf oder ordnet gar Grenzschließungen an. Das Land Baden-Württemberg und damit auch das Ministerium für Soziales und Integration können nicht regeln, wer in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf. Das entscheidet der Bund, konkret das Bundesinnenministerium, auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex.
  • Die Grenzen für die Einreise nach Baden-Württemberg werden daher weiterhin offenbleiben.
  • Die CoronaVO EQT trifft lediglich die infektionsschutzrechtlichen Anordnungen, regelt also insbesondere die Frage, ob sich Personen nach der Einreise in eine häusliche Absonderung (Quarantäne) begeben müssen und unter welchen Voraussetzungen sie davon befreit sind.

Neu: Ausnahme für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden

Ausnahmen von der Quarantänepflicht sind insbesondere vorgesehen für

  • Einreisen nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden (namentlich: in Österreich das Land Vorarlberg, im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet, in der Schweiz die Kantone Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich, in Frankreich die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin),
  • den beruflich bedingten grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr,
  • beruflich notwendige Einreisen aus dem Risikogebiet (zum Beispiel Berufspendler, Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Werkleistungs- sowie Dienstleistungserbringer),
  • für notwendige medizinische Behandlungen,
  • sowie für Personen, die sich nur kurzzeitig (weniger als 48 Stunden) im Risikogebiet aufgehalten haben (Auspendler).
  • Auch Beschäftigte, die unaufschiebbar beruflich veranlasst in das Risikogebiet einreisen müssen, beispielsweise Montagearbeiter, müssen nach der Wiedereinreise nicht in Quarantäne. Insbesondere Berufs- und Bildungspendler sind daher von Vorneherein von der Quarantänepflicht ausgenommen.
  • Auch Verheiratete oder Partner einer festen Beziehung sind von der Quarantänepflicht befreit.

Darüber hinaus ermöglicht die CoronaVO EQT flexible und situationsadäquate Lösungen, da die Pflicht zur häuslichen Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt (Stand: 16.10.2020).

Das Ministerium für Soziales und Integration appelliert an die Menschen in Baden-Württemberg und in allen Grenzregionen, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig zu beschränken. Minister Lucha: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch empfehlenswert. Die Eindämmung der Pandemie ist eine Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle im wahrsten Sinne des Wortes grenzüberschreitend zusammenhalten.“

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung

Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020: Gegen Einschränkungen im Grenzverkehr

Sozialministerium: Überblick Informationen zum Coronavirus: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer und mehr

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
  • Pflegeberufe

Land fördert Koordinierung der Pflegeberufereform

Eine Patientin wird in einem Krankenhaus in Stuttgart in einem Computertomographen (CT) untersucht (Bild: © dpa)
  • Gesundheit

Neue Konzepte schneller in die medizinische Versorgung bringen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 5. Dezember 2023

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
  • Wirtschaft

Zweite Deutsch-Brasilianische Regierungskonsultationen

Eine Lehrerin mit einem Tablet in der Hand steht vor einer digitalen Tafel.
  • Schule

Land bringt Digitalisierung an den Schulen voran

Euro-Banknoten und -Münzen
  • Haushalt

Externes Gutachten zum Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
  • Ehrenamt

Internationaler Tag des Ehrenamts

Ein Schüler sitzt an einem Mikroskop und wird dabei von einer Wärmekamera gefilmt.
  • Bildung

Beirat der Stiftung Kinder verabschiedet Vorsitzenden

Der Stuttgarter Fernsehturm
  • UNESCO-Welterbe

Stuttgarter Fernsehturm und Heuneburg sollen Welterbe werden

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
  • Gesundheit

Radon-Messungen in Wohngebäuden

Jugend musiziert, Preisträgerkonzert 2023 BW
  • Kunst und Kultur

Talente aus dem Land überzeugen bei „Jugend musiziert“

Das Polizeiboot „WS 6“ der Wasserschutzpolizei Mannheim
  • Polizei

Neues Deutsch-französisches Polizeiboot eingeweiht

Collage: Logo Landes-Behindertenbeauftragte neben Bildern von Menschen mit Behinderungen.
  • Menschen mit Behinderungen

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Logo LZ-BARR Landeszentrum Barrierefreiheit
  • Tag der Menschen mit Behinderungen

Beratungsmöglichkeit zur digitalen Barrierefreiheit

Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
  • Internationales

Neue Leitlinien für Zusammen­arbeit mit Asien-Pazifik-Region

Ein mit dem HI-Virus infizierter Mann hält eine rote Schleife als Symbol der Solidarität mit HIV-Positiven und Aids-Kranken.
  • Gesundheit

HIV-Infektionen leicht steigend

Eine junge Frau und ein junger Mann sitzen lächelnd im Zug. In der Ecke rechts oben ist das Logo des D-Ticket JugendBW abgebildet..
  • D-Ticket JugendBW

JugendticketBW wird zum D-Ticket JugendBW

Auszubildende in der Lehrwerkstatt der Firma Marbach in Heilbronn.
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzahlen im November

Delegationsreise Finnland
  • Wirtschaft

Wirtschaftsministerin auf Delegationsreise in Finnland

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 28. November 2023

Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
  • Innere Sicherheit

Für die Sicherheit jüdischen Le­bens und gegen Antisemitismus

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
  • Kunst

Auslandsstipendien für Künstler ausgeschrieben

ILLUSTRATION - Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops. (Bild: © dpa)
  • Cyberkriminalität

Weiterer Schlag gegen Cyberkriminalität

  • Digitalisierung

Digital Hub Schwarzwald-Baar-Heuberg gefördert

Arbeitsmarktpolitische Reise
  • Arbeitsmarkt

Hoffmeister-Kraut auf arbeitsmarktpolitischer Reise