Justiz

Wechsel an der Spitze des Arbeitsgerichts Stuttgart

Jürgen Gneiting ist neuer Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart. Justizminister Rainer Stickelberger führte den 53-Jährigen in Stuttgart offiziell ins Amt ein. Gneiting, der zuvor Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg war, folgt auf Helmut Zimmermann. Nach mehr als 15 Jahren als Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart hatte sich Zimmermann im Herbst vergangenen Jahres in den Ruhestand verabschiedet.

„Der berufliche Lebensweg von Jürgen Gneiting zählt zu den außergewöhnlichen in der Justiz“, sagte der Justizminister. Denn dieser habe zunächst ein Studium der Sozialarbeit abgeschlossen und als Drogenberater gearbeitet, ehe er Rechtswissenschaften studierte und schließlich in die Justiz eintrat. „Als Drogenberater hat Jürgen Gneiting die Nöte und Ängste der Menschen ganz unmittelbar erlebt, nicht vermittelt durch Akten und nicht getrennt durch die Richterbank“, stellte Stickelberger fest: „Ich finde es außerordentlich wichtig, dass wir in der Justiz Richterpersönlichkeiten mit solcher Lebenserfahrung haben.“

Der Minister hob das große Engagement Gneitings hervor, der die Modernisierung der Arbeitsgerichte stets unterstützt habe - und das trotz der hohen Belastung durch eine große Zahl von Verfahren. „Sein scharfer juristischer Intellekt, sein großes Einfühlungsvermögen und seine außerordentliche Organisations- und Verwaltungsbegabung prädestinieren ihn für das Amt als Präsident des Arbeitsgerichts“, sagte Stickelberger.

Mit 33 Kammern ist das Arbeitsgericht Stuttgart das größte Arbeitsgericht in Baden-Württemberg. Mehr als 15 Jahre war Helmut Zimmermann dessen Präsident, der auf eigenen Wunsch im Herbst vergangenen Jahres in den vorzeitigen Ruhestand gewechselt war. Justizminister Stickelberger dankte ihm für sein un-ermüdliches, engagiertes und fruchtbares Wirken: „Er hat das Arbeitsgericht Stuttgart geprägt und hinterlässt es in gutem Zustand.“

Jürgen Gneiting

Jürgen Gneiting ist gebürtiger Stuttgarter. Nach dem Erwerb der Fachhochschulreife nahm er an der Fachhochschule Esslingen das Studium der Sozialarbeit auf, das er 1982 als Diplom-Sozialarbeiter abschloss. Dreieinhalb Jahre war er daraufhin als Drogenberater in Stuttgart tätig.

Gefördert durch das Evangelische Studienwerk studierte Gneiting anschließend Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. 1993 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes ein und war zunächst am Arbeitsgericht Stuttgart tätig. Von 1996 bis 1999 beschäftigte er sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht mit dem Arbeitsrecht aus der verfassungsrechtlichen Perspektive. Gneiting kehrte an das Arbeitsgericht in der Landeshauptstadt zurück, wurde 2006 Direktor des Arbeitsgerichts Karlsruhe, 2009 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht und nun Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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