Abfallentsorgung

Virenbelastete Abfälle sind ein Ansteckungsrisiko

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Frau wirft Restmüll in die Tonne

Abfälle aus Quarantäne-Haushalten und Arztpraxen müssen zum Schutz Dritter sicher verpackt und in der Restmülltonne entsorgt werden. Das Umweltministerium richtet Hinweise zur Abfallentsorgung während der Corona-Epidemie an die Stadt- und Landkreise.

In einem Schreiben an die für die Abfallentsorgung zuständigen Stadt- und Landkreise gibt das Umweltministerium wichtige Hinweise für eine sichere Abfallentsorgung in der aktuellen Ausnahmesituation. „Auch über nachlässig entsorgte Abfälle aus Quarantäne-Haushalten, Arztpraxen oder Kliniken ist die Ansteckung mit dem Coronavirus eventuell möglich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Um eine sichere Entsorgung zu gewährleisten, sind deshalb Vorsichtsmaßnahmen nötig. Dabei geht es um die Gesundheit insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsträger.“

Während sich für „normale“ Haushalte durch die aktuelle Pandemie keine Änderungen bei der Abfallentsorgung ergeben, ist besondere Sorgfalt überall da geboten, wo virenbelastete Abfälle anfallen oder anfallen können. Dabei wird zwischen Haushalten und Arztpraxen sowie Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wie zum Beispiel Kliniken unterschieden.

Hinweise zur Abfallentsorgung

1. Private Quarantäne-Haushalte und vergleichbare Anfallstellen, etwa Arztpraxen:

  • Grundsätzlich sind Abfälle in der Restmülltonne zu entsorgen. Darunter fallen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Einwegwäsche oder Wischlappen, sondern auch Altpapier, Verpackungen und häusliche Bio- oder Küchenabfälle. Für alle anderen Haushalte in Baden-Württemberg, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin das Gebot der Mülltrennung.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.
  • Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
  • Spitze oder scharfe Gegenstände (zum Beispiel Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

2. Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes mit gehäuftem Anfall virenbelasteter Abfälle, etwa Kliniken und Schwerpunktpraxen:

  • Kontaminierte Abfälle, auch persönliche Schutzausrüstung, sind als „gefährlicher Abfall“ einzustufen und in den dafür zugelassenen geschlossenen Behältnissen separat zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere Abfälle von Patienten oder Personen, bei denen der Virus nachgewiesen ist und die in Isoliereinheiten der Kliniken behandelt werden.
  • Alle anderen Abfälle, die im Rahmen der humanmedizinischen Versorgung dieser Patienten anfallen, sind in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln. Die Abfälle müssen direkt und ohne Umfüllen in die energetische Verwertung (Verbrennung) kommen.
  • Bei allen anderen Personen, die vorsorglich unter Quarantäne stehen, reichen die in Krankenhäusern bei Krankenhausabfällen üblichen Vorsorgemaßnahmen zur Hygiene für die Abfallentsorgung aus.

„Es ist in der momentanen Situation im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus unerlässlich, dass sich alle des Risikos bewusst sind, das von ihrer Tätigkeit oder ihrem persönlichen gesundheitlichen Zustand für andere ausgeht. Dieses Risiko umfasst auch die täglich anfallenden Abfälle“, mahnte Umweltminister Untersteller.

Übersichtsseite Corona

Weitere Meldungen

Ein Auto steht an einer Elektroladestation in der Stuttgarter Innenstadt.
Elektromobilität

Erster E-Ladepark an Landesstraße eröffnet

Aussenaufnahme der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Vermögen und Bau

Generalsanierung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Ein breiter Radweg führt getrennt an einer Straße entlang und geht in eine Brücke über.
Radwege

Mehr sichere Radwege im ganzen Land

Polizeibeamte kontrollieren ein Auto.
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Städtebauliche Erneuerung Ühlingen
Städtebau

Ortsmitte in Ühlingen-Birkendorf erfolgreich saniert

Fertiggestellter Neubau Besigheimer Straße 14 / Gartenstraße 23-25 in Hessigheim
Städtebau

Ortsmitte in Hessigheim erfolgreich saniert

Städtebauliche Erneuerung Geigersbühl: Forum der Generationen
Städtebau

Städtebaumaßnahme in Großbettlingen abgeschlossen

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Verkehrssicherheit

Bilanz des europaweiten Speedmarathons

Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Modellprojekt für Bio-Verpflegung in Klinik-Kantinen

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

Kühe grasen auf einer Weide unterhalb der Kopfkrainkapelle in Simonswald.
Ökolandbau

Land verlängert Förderung für fünf Bio-Musterregionen

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert