Energie

Unerwarteter Beschluss zum Energie-Härtefallfonds

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Porträt von Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat beschlossen beim Energie-Härtefallfonds für Firmen Öl und Pellets nicht zu berücksichtigen. Aus Sicht von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut dürfen Unternehmen, die diese Energieträger verwenden, nicht benachteiligt werden. Der Bund müsse zu seinem Wort stehen.

Das  Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte den Ländern bislang in Aussicht gestellt, dass mit den Bundesmitteln für die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen auch Energieträger wie Öl und Pellets gefördert werden können. Auf dieser Basis hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die Zeit intensiv genutzt und in den vergangenen Wochen eine Kabinettsvorlage erarbeitet. Diese hätte am 24. Januar 2023 durch den Ministerrat verabschiedet werden sollen.

Dass der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Antrag der Regierungsfraktionen nun überraschend Einschränkungen bei den förderfähigen Energieträgern beschließt, steht im Widerspruch zur bisherigen Haltung der Bundesregierung gegenüber den Ländern und auch zur öffentlichen Kommunikation von Bundeskanzler Olaf Scholz im Anschluss an die Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am 8. Dezember 2022. Nach Auffassung von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut muss auch bei den nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (wie Öl und Pellets) an der versprochenen Finanzierung durch den Bund festgehalten werden. „Unternehmen, die diese Energieträger verwenden, dürfen nicht benachteiligt werden, der Bund muss zu seinem Wort stehen“, so die Wirtschaftsministerin.

In dem Gespräch am 26. Januar 2023 zwischen den Wirtschaftsministerien der Länder und dem BMWK auf Amtsspitzenebene wurde vereinbart, dass sowohl das BMWK als auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter ihrem Vorsitzland Bayern kurzfristig auf den Haushaltsausschuss des Bundestags zugehen. Ziel ist, dass an der ursprünglichen Vereinbarung – der Finanzierung auch der nicht-leitungsgebundenen Energieträger wie Öl und Pellets durch den Bund – festgehalten wird.

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