Die konzeptionelle Personalentwicklung in der Justiz von Baden-Württemberg nimmt mehr und mehr Gestalt an: Nachdem im vergangenen Jahr ein Personalentwicklungskonzept für die mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterstützungsbereich vorgestellt wurde, liegt nun der Entwurf eines umfassenden Konzepts für die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor. In den kommenden Wochen haben Justizpraxis und Verbände die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
„Der Entwurf ist ein Novum in der Justiz des Landes“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart: „Denn damit legen wir erstmals ein Personalentwicklungskonzept vor, das Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte jedes Lebens- und Dienstalters, im Eingangs- wie auch im Beförderungsamt, mit und ohne Ambitionen auf ein Führungsamt anspricht.“ Bislang hatte es lediglich zu einzelnen Aspekten Konzepte gegeben, beispielsweise zum Berufseinstieg.
Ziel der Personalentwicklung in der Justiz sei es, die Zufriedenheit im Beruf weiter zu verbessern, sie auf einem hohen Niveau zu halten und die Belange Einzelner nicht aus dem Blick zu verlieren. Der Minister erklärte: „Mit der Unterstützung des Konzepts werden wir die hohe Qualität der Justiz in Baden-Württemberg dauerhaft sichern können.“
Das Personalentwicklungskonzept sei Leitfaden, Orientierungshilfe und systematische Darstellung zugleich, stellte Stickelberger fest. So enthalte es Hinweise zum Berufseinstieg der Assessorinnen und Assessoren sowie zum Beurteilungswesen. Auch seien Kriterien für die so genannte Erprobungsabordnung bei den Obergerichten und den Generalstaatsanwaltschaften aufgelistet, die in der Regel vor der ersten Beförderung stehe.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stelle ein Schwerpunktthema des Personalentwicklungskonzepts dar: „Es ist uns wichtig, dass Eltern und pflegende Angehörige trotz familiärer Aufgaben in der Justiz ihren Beruf ausüben, sich weiterentwickeln und auch in Führungspositionen kommen können“, sagte der Justizminister. Neben Teilzeit- und Telearbeit sowie der Einrichtung justiznaher Kindertagesstätten spiele dabei ein modernes Wiedereinstiegsmanagement eine maßgebliche Rolle.
Weitere Informationen
Der Entwurf des Personalentwicklungskonzepts für die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg hat das Justizministerium gemeinsam mit der Justizpraxis erstellt. Basis waren unter anderem drei Gesprächskreise, an denen sich zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Praxis beteiligt hatten. Neben allgemeinen Aspekten der Personalentwicklung wurden dabei vor allem die Schwerpunktthemen „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und „Berufseinstieg der Assessorinnen und Assessoren“ besprochen. Zudem nutzten viele die Gelegenheit, dem Ministerium telefonisch oder schriftlich ihre Anregungen mitzuteilen.
Ministerialdirektorin Bettina Limperg wird den Entwurf des Konzepts in mehreren Informations- und Dialogveranstaltungen in der Justiz vorstellen. Bis März 2013 haben Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Verbände zudem die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Das Konzept stellt eine wichtige Ergänzung zu dem neuen Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz dar, mit dem die Mitwirkungsrechte der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gestärkt werden. Insgesamt sind in der Justiz des Landes rund 2100 Richterinnen und Richter sowie rund 500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beschäftigt.
Das Personalentwicklungskonzept für die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist ein Baustein der konzeptionellen Personalentwicklung in der Justiz. Auch das Konzept für den Unterstützungsbereich gehört dazu, es liegt bereits seit August 2012 vor. Ein Personalentwicklungskonzept für den gehobenen Dienst wird folgen.