Europa

Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

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Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Bild: dpa)

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat die Pläne zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen auf europäischer Ebene begrüßt. Das Instrumentarium zur Abwehr von kritisch einzustufenden Übernahmen müsse erweitert werden.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat die Pläne zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen auf europäischer Ebene begrüßt. „Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor gezielter, Wettbewerbs verzerrender und sicherheitspolitisch bedenklicher Industriepolitik“, erklärte sie anlässlich der Einigung in den sogenannten Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene.

Industriepolitische Interessen Deutschlands wahren 

„Baden-Württemberg wird sich zwar auch weiterhin für den grundsätzlichen Erhalt der Investitionsfreiheit einsetzen“, betonte die Ministerin. Gleichzeitig sei es aber auch nötig, das Instrumentarium zur Abwehr von kritisch einzustufenden Übernahmen zu erweitern – sei es auf nationaler Ebene über das Außenwirtschaftsrecht oder auf EU-Ebene. „Wir müssen künftig besser gewappnet sein, um ausländische Direktinvestitionen beispielsweise in kritische Infrastrukturen und in kritische Technologien untersagen zu können“, begründete sie.

Dieses Instrumentarium müsse entsprechend der sich stets verändernden Marktbedingungen und -strukturen laufend geprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Dabei gelte es, Möglichkeiten auszubauen, damit geeignete Maßnahmen gegen Übernahmen getroffen werden können, die eine Gefahr für die grundlegenden Interessen Deutschlands darstellen.

Konkret sollten zum Beispiel Firmenkäufe von Investoren aus Drittstaaten auch dann geprüft und Übernahmen untersagt werden können, wenn die tatsächliche Eigentümerstruktur des Käufers verschleiert werde oder wenn Kaufinteressenten auf unterschiedliche Weise unter Kontrolle eines Staates stünden, erläuterte die Ministerin. Denn dann sei die potentielle Gefahr für eine Beeinträchtigung der grundlegenden Interessen Deutschlands und von wettbewerbswidrigen Übernahmen in besonderem Maße gegeben.

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