Tierschutz

Tipps für den Umgang mit Haustieren in der Reisezeit

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau sitzt in einem fahrenden Zug und schaut aus dem Fenster. Auf dem Schoß hat sie einen Hund, der ebenfalls aus dem Fenster schaut.

Eine Urlaubsreise mit Haustieren bedarf einer sorgfältigen und guten Vorbereitung. Die Versorgung der Haustiere muss sichergestellt sein und man sollte keine Tiere aus dem Urlaub mitbringen.

„Insbesondere bei den momentanen Hitzewellen, ist es besonders wichtig, auch an die Tiere zu denken, die bei der Urlaubsreise im Auto mitgenommen werden. Bei Hunden sollten bei längeren Autofahrten ausreichend Pausen eingeplant werden. Die Tiere sollten im Auto so untergebracht werden, dass sie nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Lassen Sie Ihre Tiere nie alleine im Auto, auch nicht bei kurzen Pausen oder Reiseunterbrechungen! Die Innenräume der Autos können sich in der Sonne innerhalb kürzester Zeit so stark aufheizen, dass die Tiere erheblich leiden und sogar Lebensgefahr droht. Auch sollte für die Tiere ausreichend Wasser und Futter mitgenommen werden“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 05. August 2022 in Stuttgart.

Speziell für das Reisen mit Hunden haben die Staatlichen Veterinärexperten ein informatives Faltblatt (PDF) entwickelt, das Hundehaltern wichtige Informationen bietet.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Dokumente, Impfungen et cetera

Reisen Hunde, Katzen, Frettchen oder Heimvögel mit in den Urlaub, sollte man sich im Vorfeld informieren, inwieweit die Tiere spezielle Dokumente, Behandlungen oder Impfungen für die Einreise in das Urlaubsland und die Rückkehr nach Deutschland benötigen. „Insbesondere wenn es zum Urlaub in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) geht, sollte sich alle Tierhalterinnen und Tierhalter erkundigen, ob es sich beim jeweiligen Reiseziel um ein sogenanntes nicht gelistetes Drittland handelt. Für die Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus diesen nicht gelisteten Drittländern in das Gebiet der EU, müssen neben dem EU-Heimtierausweis und einer gültigen Tollwutimpfung auch eine Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters vorliegen. Diesbezüglich sollte man sich frühzeitig im Vorfeld der Reise mit seiner Haustierärztin beziehungsweise seinem Haustierarzt abstimmen“, betonte Minister Hauk. Können die Tiere bei der Wiedereinreise die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, so kann dies zu erheblichen Unannehmlichkeiten bei einer Kontrolle führen. Gegebenenfalls werden die Tiere auf Kosten des Tierhalters in Quarantäne untergebracht.

Versorgung der Haustiere sicherstellen

Kann das eigene Tier nicht mit in den Urlaub genommen werden, so sollte man sich rechtzeitig um eine Unterbringungsmöglichkeit, beispielsweise in einer Tierpension oder im Tierheim kümmern oder die Versorgung der Tiere durch Freunde, Bekannte oder Nachbarn während der Abwesenheit sicherstellen. „Hierzu sollten die betreuenden Personen schon im Vorfeld des Urlaubs in die Versorgung der Tiere eingewiesen und mit den Tieren bekannt gemacht werden. Für den Notfall sollte eine Telefonnummer hinterlassen werden, die bei Bedarf kontaktiert werden kann“ betonte der Minister.

Keine Tiere aus dem Urlaub mitbringen

Streunende, vermutlich herrenlose Tiere oder Tiere von Tiermärkten sollten nicht aus Mitleid aus dem Urlaub mitgebracht werden, da einerseits für die Tiere zumeist bestimmte Einreisebestimmungen zu beachten sind, die in der Kürze des Urlaubsaufenthalts nicht erfüllt werden können, und andererseits der Gesundheitszustand der Tiere meist nicht bekannt ist. Dadurch können zum Teil erhebliche Folgekosten durch tierärztliche Behandlungen entstehen. „Ferner werden durch solche Käufe im Ausland bei unseriösen Händlern oder Züchtern oftmals tierschutzwidrige Haltungsbedingungen unterstützt“, so Minister Hauk.

Immer wieder kommt es auch vor, dass Urlauber an Flughäfen bei der Rückreise von vermeintlichen Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen angesprochen werden und sie gebeten werden, einen Hund oder eine Katze als sogenannter Flugpaten im privaten Reiseverkehr mitzunehmen.

Dieser vermeintliche Gefallen stellt jedoch ein illegales Verbringen von diesen Tieren im Reiseverkehr dar, da für diese Art der Einreise die strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen für den Handel gelten. Sofern die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf die sogenannten Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in dessen Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.

Reisen mit Heimvögeln

Aber auch bei Reisen mit Heimvögeln zum Beispiel einem Wellensittich oder einem Papagei sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Sofern Heimvögel im privaten Reiseverkehr aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland einreisen sollen, so ist die Tierzahl auf maximal drei Vögel begrenzt und für Papageien und Sittiche muss eine amtliche Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden. Reisen die Tiere aus einem außereuropäischen Land ein, so ist die Tierzahl auf maximal fünf Vögel begrenzt und die Vögel müssen beispielsweise mit einem Transponder oder einem Ring gekennzeichnet sein. Ferner müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Tiergesundheitsbescheinigung und einer Tierhaltererklärung begleitet sein. Im Vorfeld der Einreise müssen die Vögel entweder in Quarantäne oder sie müssen spezielle Vorgaben erfüllen. Diese vereinfachten Regelungen gelten jedoch nur in Fällen, in welchen die Tiere im Nachgang nicht veräußert oder an einen anderen Halter abgegeben werden sollen. Ansonsten sind die Vorgaben für den gewerblichen Handel einzuhalten“.

Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf: Faltblatt „Auf Reisen mit Hunden – Tipps und Krankheiten“ (PDF)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Reiseverkehr mit Tieren

Europäische Union: Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Weitere Meldungen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Hochschulen

Technologische Souveränität bei Künstlicher Intelligenz stärken

GAP 2026
Landwirtschaft

Internationaler Agrarkongress in Stuttgart

LWH 2026. Eingang Halle 1
Landwirtschaft

Positive Bilanz zum 102. Landwirtschaftlichen Hauptfest

ein Glas Mirabellen-Brand
Landwirtschaft

Start der Brennsaison 2026

Besucher laufen über das Landwirtschaftliche Hauptfest auf dem Cannstatter Wasen.
Landwirtschaft

Ehrungsabend auf dem 102. Landwirtschaftlichen Hauptfest

Skulpturen von Homer (links) und Aristoteles stehen vor dem Haupteingang des Kollegiengebäude I (KG1) der Universität Freiburg während Menschen dazwischen hindurchgehen.
Forschung

Universität Freiburg erhält Exzellenztitel

Bei der Paneldiskussion „Wie viel Industriepolitik braucht Europa?“ in der Landesvertretung Baden-Württemberg hat sich die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (links) mit Anna Cavazzini, Estelle Göger, Freya Lemcke und Daniele Pontarollo ausgetauscht.
Industrie

Bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft gefordert

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Kliniken

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Porträtbild von Leonie Dirks
Landesregierung

Wechsel an der Spitze der Staatskanzlei

Ortsschild Traunstein
Kommunen

Müllheim im Markgräflerland wird Große Kreisstadt

Streuobst
Streuobst

Streuobstpreis des Landes verliehen

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Tierschutz

Schwer verletzter Wolf musste entnommen werden

Wahl der 78. Deutschen Weinkönigin
Weinbau

Gentges gratuliert Deutscher Weinprinzessin

Agrarministerkonferenz - Würzburg
Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 in Würzburg

Minister Bundesrat
Bundesrat

Bundespolizeigesetz wird modernisiert